Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Führerschein; Beantragung des Umtausches

    Die alten Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.

    Beschreibung

    Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt.

    Sie können Ihren alten grauen oder rosa Papierführerschein jederzeit in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein umtauschen. Den Umtausch müssen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (=Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.

    Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:

    • Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
    • Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.07.2022
    • Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
    • Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
    • Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025

    Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist im Übrigen – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – erst in den Jahren 2026 bis 2033.

    Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis (siehe hierzu auch Ausführungen zur Fahrerlaubnis für LKW und Busse unten) - auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.  

    An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.  

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.

    Für weitere Informationen wird insofern auf die Leistungsbeschreibung "Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer" verwiesen (siehe unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Online-Dienste

    Fahrerlaubnis; Umtausch Altführerschein in EU-Kartenführerschein

    ID: L100042_144690.-137719

    Beschreibung

    Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine sind nur noch zeitlich befristet gültig und müssen – abhängig vom Geburtsjahr des/der Inhabers/-in oder vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – gegen einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Sie können den Umtausch online beantragen.

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    • Fahrerlaubnis; Umtausch Altführerschein in EU-Kartenführerschein

      Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine sind nur noch zeitlich befristet gültig und müssen – abhängig vom Geburtsjahr des/der Inhabers/-in oder vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – gegen einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Sie können den Umtausch online beantragen.

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    ID: L100042_52624.-137719

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    Stadt Rosenheim - 3242 Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerndorfer Straße 88

    83024 Rosenheim

    Postanschrift

    Königstraße 24

    83022 Rosenheim

    Öffnungszeiten


    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@rosenheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3804341207462Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 365-1327

    Fax: +49 8031 365-2066

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • bisheriger Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Umtausch in EU-Kartenführerschein: ca. 25 EUR

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Umtausch in EU-Kartenführerschein: 30,55 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Fachlich freigegeben durch Stadt Rosenheim am 08.07.2024

    Stichwörter

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