Bergbau; Anzeige der Bestellung einer verantwortlichen Person
Beschreibung
Die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Ordnung in einem Betrieb, der dem Bergrecht untersteht, liegt zunächst beim Bergwerksunternehmer, repräsentiert durch den Vorstand des Unternehmens bzw. bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Personen.
Die Verantwortung für die Leitung und Beaufsichtigung einzelner Betriebsteile kann an weitere Aufsichtspersonen (verantwortliche Personen) delegiert werden. Die Beantragung zur Namhaftmachung zur Verantwortungsübertragung (Bestellung) muss schriftlich erfolgen.
In der Bestellung sind die Aufgaben und Befugnisse genau zu beschreiben; die Befugnisse müssen den Aufgaben entsprechen. Es ist durch innerbetriebliche Anordnungen sicherzustellen, dass die verantwortlichen Personen ihre Aufgaben erfüllen und ihre Befugnisse wahrnehmen können.
Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Oberfranken
Online-Dienst
Anzeige von verantwortlichen Personen nach § 60 Abs. 2 BBergG
Beschreibung
Sie können die Aufsichtsperson (verantwortliche Personen), die zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus bergrechtlichen Vorschriften ergeben, zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes bestellt wurde, online anzeigen.
Online erledigen
- Anzeige von verantwortlichen Personen nach § 60 Abs. 2 BBergG
Sie können die Aufsichtsperson (verantwortliche Personen), die zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus bergrechtlichen Vorschriften ergeben, zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes bestellt wurde, online anzeigen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8119168071116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-1397
Internet
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Bestellung zu einer verantwortlichen Person:
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- Fachkunde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Bestellung einer verantwortlichen Person bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 24.05.2024
Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Oberfranken
Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberfranken am 30.07.2024