Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

    Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

    Beschreibung

    Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bestehen. Soweit es um die Bestätigung geht, dass keine Rückstände bei Kommunalsteuern bei einer Stadt, einem Markt oder einer Gemeinde bestehen, ist die jeweilige Kommune für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig.

    Sie wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die Erlangung gewerberechtlicher Erlaubnisse (§§ 30 ff. Gewerbeordnung) benötigt, z. B. für:

    • die Erteilung einer Konzession für eine Schank- und Speisewirtschaft
    • die Erteilung einer Konzession für eine Spielhalle
    • die Erteilung einer Konzession für ein Taxigewerbe
    • die Erteilung einer Konzession für ein Bewachungsgewerbe
    • die Ausgabe einer Reisegewerbekarte

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Online-Dienst

    Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

    ID: L100042_40607.-74752

    Beschreibung

    Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt und bestätigt, dass für die Antrag stellende Person keine steuerlichen Verbindlichkeiten bei der Stadt Augsburg bestehen (z. B. Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen).

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    • Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
      Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt und bestätigt, dass für die Antrag stellende Person keine steuerlichen Verbindlichkeiten bei der Stadt Augsburg bestehen (z. B. Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen).

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Stadt Augsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt@augsburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 324-0

    Fax: +49 821 324-2160

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
    • ggf. schriftliche Vollmacht

    Voraussetzungen

    Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Stadt, dem Markt oder der Gemeinde bestehen.

    Kosten

    Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt eine Gebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Erteilung der Bestätigung darüber, dass keine sonstigen Steuerrückstände bestehen, sind die Finanzämter zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.12.2023

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 23.02.2024

    Stichwörter

    Bescheinigung in Steuersachen

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