Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.
Beschreibung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bestehen. Soweit es um die Bestätigung geht, dass keine Rückstände bei Kommunalsteuern bei einer Stadt, einem Markt oder einer Gemeinde bestehen, ist die jeweilige Kommune für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig.
Sie wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die Erlangung gewerberechtlicher Erlaubnisse (§§ 30 ff. Gewerbeordnung) benötigt, z. B. für:
- die Erteilung einer Konzession für eine Schank- und Speisewirtschaft
- die Erteilung einer Konzession für eine Spielhalle
- die Erteilung einer Konzession für ein Taxigewerbe
- die Erteilung einer Konzession für ein Bewachungsgewerbe
- die Ausgabe einer Reisegewerbekarte
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienst
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Abt. Stadtkasse
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nägelsbachstraße 38
91051 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadtkasse@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5504059399111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2293
Fax: +49 9131 86-2631
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
- ggf. schriftliche Vollmacht
Voraussetzungen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.12.2023
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 25.03.2024
Stichwörter
Bescheinigung in Steuersachen