Studium der Pharmazie; Beantragung der Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland
Beschreibung
Die praktische Ausbildung findet nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung statt.
Die praktische Ausbildung dauert zwölf Monate, wovon sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke in der Bundesrepublik Deutschland abzuleisten sind. Weitere sechs Monate können wahlweise auch im Ausland in einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhausapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder einem Universitätsinstitut abgeleistet werden.
Zeiten einer außerhalb des Geltungsbereichs der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) abgeleisteten praktischen Ausbildung können – unabhängig davon, ob es sich um ein Praktikum in einem europäischen oder außereuropäischen Land handelt – nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 AAppO bis zu einer Dauer von sechs Monaten auf die praktische Ausbildung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 AAppO angerechnet werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist. Die Gleichwertigkeit ist im Einzelfall anhand der eingereichten Tätigkeitsbeschreibung zu prüfen. Deshalb können hierzu vorab keine verbindlichen Auskünfte erteilt werden.
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Online-Dienst
Anrechnung praktische Ausbildung im Ausland - Antrag
Beschreibung
Online erledigen
- Anrechnung praktische Ausbildung im Ausland - AntragSie können den Antrag auf Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland gemäß § 4 i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 3 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) online einreichen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Telefonzeit
Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr
Unterlagen können postalisch zugesandt oder persönlich bei der Pforte im Hauptgebäude abgegeben werden.
Die Pforte ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
Alternativ können Unterlagen auch jederzeit in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.
Kontakt
E-Mail: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8487822984381Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung nach Anlage 5 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
(siehe unter "Formulare")
- detailierte Tätigkeitsbeschreibung mit namentlicher Nennung und genauer Titelbezeichnung der Ausbildungsleiterin/des Ausbildungsleiters
(Apothekerin/Apotheker, Professorin/Professor oder Hochschuldo-zentin/Hochschuldozent), ausgestellt von der Ausbildungsstätte
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 16.01.2025
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 23.09.2024