Studium der Pharmazie; Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen

    Die Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen erfolgt durch das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem der Antragsteller für das Pharmaziestudium eingeschrieben oder zugelassen ist. In Bayern ist das das Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern.

    Beschreibung

    Das Landesprüfungsamt rechnet gemäß § 22 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) auf Antrag

    • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Inland betriebenen verwandten Studiums sowie
    • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Ausland betriebenen Pharmaziestudiums oder verwandten Studiums

    an, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.

    Online-Dienst

    Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienzeiten auf das Studium der Pharmazie in Deutschland

    ID: L100042_143989.-141764

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienzeiten auf das Studium der Pharmazie in Deutschland online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten


    Telefonzeit
    Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr 

    Unterlagen können postalisch zugesandt oder persönlich bei der Pforte im Hauptgebäude abgegeben werden. 

    Die Pforte ist zu folgenden Zeiten besetzt:
    Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
    Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr

    Alternativ können Unterlagen auch jederzeit in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.

    Kontakt

    E-Mail: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8487822984381Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Immatrikulationsbescheinigung oder Studienverlaufsbescheinigung
    • Hochschulzugangsberechtigung oder Bescheid über die Anerkennung einer im Ausland bestandenen Reifeprüfung durch die Zeugnisanerkennungsstelle
    • Dokumente zur Feststellung der Gleichwertigkeit:

      • Praktikumsscheine/Leistungsnachweise/Zeugnisse über bestandene Prüfungen und/oder
      • Gleichwertigkeitsbescheinigungen (Äquivalenzbescheinigung) zu Veranstaltungen bei verwandten Studiengängen und/oder
      • Unterlagen über Studiengang im Ausland (z. B. Österreich)
        Bei einem Abschluss des Diplomstudiums Pharmazie in Österreich sind folgende Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich:
        • Geburtsurkunde
        • Abiturzeugnis
        • Studienblatt/Studienzeitbestätigung
        • Zeugnis über die Dritte Diplomprüfung
        • Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades "Magistra/Magister" der Pharmazie
    • ggf. Anrechnungsbescheid eines anderen Landesprüfungsamtes

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    2-4 Wochen

    Kosten

    • Anerkennung von Studienleistungen auf ein Studium der Pharmazie, die keine Studienzeitanrechnung rechtfertigen (extern oder Ausland): 15,00 EUR
    • Anerkennung von Scheinen auf ein Studium der Pharmazie unter Anrechnung auf
      • ein Semester (extern): 25,00 EUR
      • zwei Semester (extern): 40,00 EUR
      • drei Semester (extern): 50,00 EUR
      • vier Semester (extern): 60,00 EUR
      • ein Semester (Ausland): 25,00 EUR
      • zwei Semester (Ausland): 40,00 EUR
      • drei Semester (Ausland): 50,00 EUR
      • vier Semester (Ausland): 60,00 EUR
    • Anerkennung von Prüfungen (Gebühr wird bei Prüfungsanerkennung von einem oder mehreren Fächern zusätzlich zu der o.g. genannten Gebühr erhoben):
      • eine Prüfung: 20,00 EUR
      • zwei Prüfungen: 30,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Liegt eine Einschreibung oder Zulassung für das Pharmaziestudium noch nicht vor, ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem die antragstellende Person geboren ist.

    Ergibt sich weder aufgrund einer Einschreibung/Zulassung noch aufgrund des Geburtsortes in Deutschland eine Zuständigkeit, erfolgt die Anrechnung durch das Hessische Landesprüfungsamt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English