Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung einer Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung

    Sie können die Ausfertigung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, der Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefes, Ihres Gesellenbriefes oder eine Lehrzeitbestätigung für die Rentenversicherung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.

    Beschreibung

    Die prüfenden Stelle kann Ihnen ein Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk "Zweitschrift". Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer oder Innung, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben.

    Wenn Sie die Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefs verloren haben, sich Ihr Name geändert hat oder Sie ein zweites Exemplar (z. B. für den Aushang im Betrieb) brauchen, können Sie eine Zweitschrift bei der Handwerskammer bestellen.

    Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.

    Für die Zweitschrift eines Gesellenbriefes in den Berufen

    • Änderungsschneider/in
    • Brauer/in und Mälzer/in
    • Bürokaufmann/frau
    • Fachkraft für Lagerlogistik
    • Fachlagerist/in
    • Fahrzeugpfleger/in
    • Fotograf/in
    • Kaufmann/frau für Bürokommunikation
    • Kaufmann/frau für Büromanagement
    • Modist/in

    können Sie sich an die Handwerkskammer wenden.

    Sie können auch eine Bescheinigung Ihrer Lehrzeit oder die Bescheinigung über den Abschluss der Gesellenprüfung beantragen.

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

    Online-Dienst

    Antrag auf Bestätigung der Lehrzeit für Rentenauskünfte

    ID: L100042_103429.-120610

    Beschreibung

    Beantragen Sie hier eine Bestätigung der Berufsausbildung bzw. der Berufsausbildungsprüfung zur Kontenklärung bei der Rentenversicherung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für Unterfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Rennweger Ring 3

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 5804

    97008 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-ufr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 30908-0

    Fax: +49 931 30908-53

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Verwaltungsgebühren anfallen.

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

    Für die Ausstellung der Bestätigung ist nach dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für Unterfranken eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro zu entrichten. Unsere Bankverbindung erhalten Sie nach Antragsstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Unterfranken am 05.01.2024

    Sprachversion

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