Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung einer Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung
Sie können die Ausfertigung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, der Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefes, Ihres Gesellenbriefes oder eine Lehrzeitbestätigung für die Rentenversicherung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.
Beschreibung
Die prüfenden Stelle kann Ihnen ein Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk "Zweitschrift". Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer oder Innung, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben.
Wenn Sie die Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefs verloren haben, sich Ihr Name geändert hat oder Sie ein zweites Exemplar (z. B. für den Aushang im Betrieb) brauchen, können Sie eine Zweitschrift bei der Handwerskammer bestellen.
Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.
Für die Zweitschrift eines Gesellenbriefes in den Berufen
- Änderungsschneider/in
- Brauer/in und Mälzer/in
- Bürokaufmann/frau
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Fachlagerist/in
- Fahrzeugpfleger/in
- Fotograf/in
- Kaufmann/frau für Bürokommunikation
- Kaufmann/frau für Büromanagement
- Modist/in
können Sie sich an die Handwerkskammer wenden.
Sie können auch eine Bescheinigung Ihrer Lehrzeit oder die Bescheinigung über den Abschluss der Gesellenprüfung beantragen.
Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Online-Dienst
Beantragung einer Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung
Beschreibung
Online erledigen
- Beantragung einer Urkunde, Zweitschrift oder LehrzeitbestätigungSie können eine Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nikolastraße 10
94032 Passau
Kontakt
E-Mail: info@hwkno.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9950615212110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 5301-0
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024
Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz am 08.05.2024