Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung einer Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung

    Sie können die Ausfertigung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, der Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefes, Ihres Gesellenbriefes oder eine Lehrzeitbestätigung für die Rentenversicherung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.

    Beschreibung

    Die prüfenden Stelle kann Ihnen ein Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk "Zweitschrift". Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer oder Innung, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben.

    Wenn Sie die Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefs verloren haben, sich Ihr Name geändert hat oder Sie ein zweites Exemplar (z. B. für den Aushang im Betrieb) brauchen, können Sie eine Zweitschrift bei der Handwerskammer bestellen.

    Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.

    Für die Zweitschrift eines Gesellenbriefes in den Berufen

    • Änderungsschneider/in
    • Brauer/in und Mälzer/in
    • Bürokaufmann/frau
    • Fachkraft für Lagerlogistik
    • Fachlagerist/in
    • Fahrzeugpfleger/in
    • Fotograf/in
    • Kaufmann/frau für Bürokommunikation
    • Kaufmann/frau für Büromanagement
    • Modist/in

    können Sie sich an die Handwerkskammer wenden.

    Sie können auch eine Bescheinigung Ihrer Lehrzeit oder die Bescheinigung über den Abschluss der Gesellenprüfung beantragen.

    Online-Dienst

    Beantragung einer Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung

    ID: L100042_95353.-117636

    Beschreibung

    Sie können eine Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolastraße 10

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    Postanschrift

    Nikolastraße 10

    94032 Passau

    Kontakt

    E-Mail: info@hwkno.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9950615212110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 5301-0

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    Es können Verwaltungsgebühren anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024

    Sprachversion

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