Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung einer Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung

    Sie können die Ausfertigung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, der Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefes, Ihres Gesellenbriefes oder eine Lehrzeitbestätigung für die Rentenversicherung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.

    Beschreibung

    Die prüfenden Stelle kann Ihnen ein Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk "Zweitschrift". Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer oder Innung, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben.

    Wenn Sie die Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefs verloren haben, sich Ihr Name geändert hat oder Sie ein zweites Exemplar (z. B. für den Aushang im Betrieb) brauchen, können Sie eine Zweitschrift bei der Handwerskammer bestellen.

    Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.

    Für die Zweitschrift eines Gesellenbriefes in den Berufen

    • Änderungsschneider/in
    • Brauer/in und Mälzer/in
    • Bürokaufmann/frau
    • Fachkraft für Lagerlogistik
    • Fachlagerist/in
    • Fahrzeugpfleger/in
    • Fotograf/in
    • Kaufmann/frau für Bürokommunikation
    • Kaufmann/frau für Büromanagement
    • Modist/in

    können Sie sich an die Handwerkskammer wenden.

    Sie können auch eine Bescheinigung Ihrer Lehrzeit oder die Bescheinigung über den Abschluss der Gesellenprüfung beantragen.

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Handwerkskammer für München und Oberbayern

    Wenn Sie eine Lehrzeitbestätigung für die Rentenversicherung benötigen,

    • bescheinigen wir Ihnen gerne Ihre Lehrzeit und
    • den Abschluss der Gesellenprüfung (falls Sie diese abgelegt haben).

    Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.

    Online-Dienste

    Lehrzeitbestätigung

    ID: L100042_25057.-82382

    Beschreibung

    Mit unserem Online-Formular können Sie eine Bescheinigung Ihrer Lehrzeit oder die Bescheinigung über den Abschluss der Gesellenprüfung (falls Sie diese abgelegt haben) beantragen.

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    • Lehrzeitbestätigung
      Mit unserem Online-Formular können Sie eine Bescheinigung Ihrer Lehrzeit oder die Bescheinigung über den Abschluss der Gesellenprüfung (falls Sie diese abgelegt haben) beantragen.

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    Schmuckurkunden

    ID: L100042_25061.-82382

    Beschreibung

    Sie benötigen ein Duplikat Ihrer Schmuckurkunde zum Meisterbrief? Bestellen Sie es einfach online! Auch bei Namensänderung, Verlust oder Diebstahl.

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    • Schmuckurkunden
      Sie benötigen ein Duplikat Ihrer Schmuckurkunde zum Meisterbrief? Bestellen Sie es einfach online! Auch bei Namensänderung, Verlust oder Diebstahl.

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    Zweitschriften

    ID: L100042_25058.-82382

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    Bei Verlust oder Änderung Ihrer Daten können Sie eine Zweitschrift von Prüfungszeugnissen beantragen. Bitte fügen Sie einen Beleg für die Änderung mit an.

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    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für München und Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Joseph-Straße 4

    80333 München

    Postfachadresse

    Postfach 340138

    80098 München

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-muenchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=424101959197Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/424101959197Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5119-0

    Fax: +49 89 5119-295

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Verwaltungsgebühren anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Handwerkskammer für München und Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für München und Oberbayern am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English