Handwerk; Beantragung der Ausstellung einer Ehrenurkunde

    Die Handwerkskammer würdigt die Leistungen von Handwerkern in ihrem Bezirk, indem sie für bestimmte Anlässe Urkunden erstellt und Ehrungen vornimmt. Die Ausstellung der Urkunden erfolgt auf Antrag.

    Beschreibung

    Selbständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften können bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu herausragenden Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen.

    Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

    Nach mindestens 10-jähriger ununterbrochener, ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganisation sowie als Mitglied eines Prüfungs- oder anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation kann für den Ehrenamtsträger eine Ehrenurkunde bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt bzw. durch die zuständige Handwerkskammer verliehen werden.

    Selbständigen und nicht selbständigen Handwerkern, in Ausnahmefällen auch Nichthandwerkern, können verschiedene Auszeichnungen verliehen werden.

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben

    Online-Dienst

    Ausstellung einer Ehrenurkunde beanragen

    ID: L100042_95160.-117490

    Beschreibung

    Nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit oder besonderen Leistungen wird eine Schmuckurkunde ausgestellt. Sie können die Ausstellung einer Ehrenurkunde online beantragen.

    Online erledigen

    • Ausstellung einer Ehrenurkunde beanragen
      Nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit oder besonderen Leistungen wird eine Schmuckurkunde ausgestellt. Sie können die Ausstellung einer Ehrenurkunde online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für Schwaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Siebentischstraße 52-58

    86161 Augsburg

    Postanschrift

    86216 Augsburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 13:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-schwaben.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0000948543111Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 3259-0

    Fax: +49 821 3259-1271

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Ihres Meisterbriefs oder der Prüfungsurkunde

    Voraussetzungen

    Bei den Handwerkskammern gibt es Richtlinien über die Verleihung von Ehrenurkunden und Auszeichnungen, die zumeist vom Vorstand beschlossen werden. Dort erfolgt deshalb auch die Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehrung oder Auszeichnung, deren Abwicklung sowie die Verwaltung der Daten.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kammerinterne Regelung über die Verleihung von Ehrenurkunden der jeweiligen Handwerkskammer

    Kosten

    Es können Verwaltungsgebühren anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Schwaben am 27.09.2024

    Stichwörter

    Berufsurkunde

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