Handwerk; Beantragung der Ausstellung einer Ehrenurkunde

    Die Handwerkskammer würdigt die Leistungen von Handwerkern in ihrem Bezirk, indem sie für bestimmte Anlässe Urkunden erstellt und Ehrungen vornimmt. Die Ausstellung der Urkunden erfolgt auf Antrag.

    Beschreibung

    Selbständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften können bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu herausragenden Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen.

    Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

    Nach mindestens 10-jähriger ununterbrochener, ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganisation sowie als Mitglied eines Prüfungs- oder anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation kann für den Ehrenamtsträger eine Ehrenurkunde bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt bzw. durch die zuständige Handwerkskammer verliehen werden.

    Selbständigen und nicht selbständigen Handwerkern, in Ausnahmefällen auch Nichthandwerkern, können verschiedene Auszeichnungen verliehen werden.

    Online-Dienst

    Beantragung der Ausstellung einer Ehrenurkunde

    ID: L100042_83502.-106742

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer Ehrenurkunde online beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolastraße 10

    94032 Passau

    Postanschrift

    Nikolastraße 10

    94032 Passau

    Kontakt

    E-Mail: info@hwkno.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9950615212110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 5301-0

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    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Ihres Meisterbriefs oder der Prüfungsurkunde

    Voraussetzungen

    Bei den Handwerkskammern gibt es Richtlinien über die Verleihung von Ehrenurkunden und Auszeichnungen, die zumeist vom Vorstand beschlossen werden. Dort erfolgt deshalb auch die Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehrung oder Auszeichnung, deren Abwicklung sowie die Verwaltung der Daten.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kammerinterne Regelung über die Verleihung von Ehrenurkunden der jeweiligen Handwerkskammer

    Kosten

    Es können Verwaltungsgebühren anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024

    Stichwörter

    Berufsurkunde

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