EMAS-Register; Beantragung der Eintragung
Als Abschluss der EMAS-Zertifizierung können Sie Ihre Organisation in das EMAS-Register eintragen lassen.
Beschreibung
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument hilft Organisationen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Die Einführung von EMAS ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
EMAS beginnt mit einer
Bestandsaufnahme
, der sogenannten Umweltprüfung und führt über die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (
Abläufe, Organisation, Verantwortlichkeiten
) mit Dokumentation bis zur Erstellung einer Umwelterklärung.
Ein zugelassener Umweltgutachter überprüft zum Abschluss das eingeführte System und die Informationen in der Umwelterklärung.
Ist diese Begutachtung positiv, erfolgt abschließend die Registrierung durch die zuständige IHK oder Handwerkskammer. Nach Eintragung in das EMAS-Register darf Ihre Organisation das EMAS-Logo tragen.
Die Registereintragung gilt für drei Jahre, bei kleinen Organisationen vier Jahre. Sie muss anschließend verlängert werden. Um die Registrierung zu behalten, muss Ihre Organisation jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorlegen.
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Handwerkskammer für München und Oberbayern
Online-Dienst
Eintragung in das EMAS-Register beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- Eintragung in das EMAS-Register beantragenUnternehmen können sich für das Umweltmanagementsystem EMAS registrieren lassen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 340138
80098 München
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@hwk-muenchen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=424101959197Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/424101959197Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 5119-0
Fax: +49 89 5119-295
Internet
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Kontakt
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
De-Mail: info@muenchen-ihk.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692633118723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Die durch einen zugelassenen Umweltgutachter für gültig erklärte Umwelterklärung
Voraussetzungen
- Durchführung einer Umweltprüfung durch die Organisation
- Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
- Veröffentlichung einer Umwelterklärung
- Erfolgte Überprüfung von Managementsystem und Umwelterklärung durch einen zugelassenen Gutachter
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Eintragung oder Nicht-Eintragung in das EMAS-Register entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Eintragung in das EMAS-Register ist der abschließende Schritt zur Einführung von EMAS in Ihrer Organisation:
- Ihre Organisation muss zunächst eine Umweltprüfung durchführen. Diese dient der Feststellung, welche Auswirkungen Ihre Organisation auf die Umwelt hat. Als Ergebnis der Umweltprüfung muss Ihre Organisation eine Umwelterklärung abgeben.
- Von der Deutschen Akkreditierungs und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene, unabhängige Umweltgutachter prüfen die Umwelterklärung und die Umsetzung der EMAS-Anforderungen in der Organisation.
- Nach der Validierung müssen Sie die Eintragung ins EMASRegister bei der für Ihre Organisation zuständigen Kammer (IHK/HWK) beantragen.
- Die Kammer prüft Ihre Unterlagen. Sie informiert die untere Umweltschutzbehörde über die geplante Registrierung. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern.
- Wenn es keine negative Rückmeldung der unteren Umweltschutzbehörde gibt, teilt die Kammer Ihrer Organisation eine Registriernummer zu.
- Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMASLogo für die Dauer der Registrierung zu nutzen. Die Gültigkeit beträgt drei beziehungsweise vier Jahre für kleine Organisationen.
- Zur Aufrechterhaltung müssen Sie der Registrierungsstelle jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorlegen.
Fristen
Der EMAS-Registereintrag ist für drei Jahre, bei kleinen Organisationen bis zu vier Jahre gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung der Ersteintragung durch die Kammer dauert einschließlich der vorgesehenen Behördenabfrage durchschnittlich sechs bis acht Wochen.
Kosten
Orientieren sich an:
- den Kostensätzen der Umweltgutachterin oder Umweltgutachter und
- den Gebührensätzen der zuständigen Kammern, die für die Eintragung ins EMAS-Register zuständig sind
Weitere Informationen
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Handwerkskammer für München und Oberbayern
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 05.12.2023
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Handwerkskammer für München und Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für München und Oberbayern am 26.09.2024
Stichwörter
Climate protection, EMAS, EMAS, Environmental management system, Environmental protection, ISO 14001, ISO 14001, Klimaschutz, Öko-AUDIT, Registrierung und Beratung, Öko-Audit; ISO 14001; Umweltmanagement, EMAS II, Umweltaudit, Register, Registrierung, Umweltbetriebsprüfung, Umwelterklärung, Umweltgutachter, Umweltmanagementsystem, Umweltmanagement-Systeme, Umweltmanagement-Systeme, EMAS, ISO 14001, Umweltschutz, Umwelt-Zertifikat