Abwasserentsorgung; Durchführung
Beschreibung
Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.
Damit die Gemeinden und Städte das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung. In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt. In denjenigen Bereichen des Gemeindegebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.
Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienst
Regenwasserverbrauch; Meldung
Beschreibung
Online erledigen
- Regenwasserverbrauch; MeldungDer Online-Dienst ist für Grundstückseigentümer gedacht, die auf ihrem Grundstück eine Regenwassernutzungsanlage betreiben, deren Wasser auch innerhalb des Gebäudes als Brauchwasser (Toilettenspülung, Waschmaschine) genutzt wird. Mit dem Online-Dienst können der Stadtentwässerung die Regenwassermengen mitgeteilt werden, die tatsächlich in die Kanalisation eingeleitet werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: stadt@augsburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-2160
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS) sowie Beitrags- und Gebührensatzungen (BG-EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 02.11.2024
Stichwörter
Abwasserbeseitigung, Abwasserentsorgung, Abwassergebühr;, Abwassergebühren, Entwässerung, Gebühren, Beiträge; Entwässerungsgebühr; Entwässerungsbeitrag, Kanalanschluss, Kanalisation, Kanalisation, Kanalanschluss, Entwässerung, Abwasserentsorgung, Kläranlage