Abwasser BeseitigungOnline erledigen

    Abwasserentsorgung; Durchführung

    Die Abwasserentsorgung wird von den Gemeinden und Städten oder kommunalen Abwasserzweckverbänden wahrgenommen.

    Beschreibung

    Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte und wird von ihnen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Die Gemeinden und Städte (ggf. kommunale Abwasserzweckverbände) bauen und betreiben dazu Kanalnetze (zur Abwassersammlung und -ableitung) und Kläranlagen (zur Abwasserbehandlung).

    Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.

    Damit die Gemeinden und Städte das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung. In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt. In denjenigen Bereichen des Gemeindegebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.

    Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

    Online-Dienste

    Abwasserentsorgung Nürnberg - Einbau eines Gießwasserzähler

    ID: L100042_70488.-50466

    Beschreibung

    Sie können einen neuen Gießwasserzähler melden.

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    Abwasserentsorgung Nürnberg - Kanalauskunft öffentlicher Kanal

    ID: L100042_17572.-50466

    Beschreibung

    Ist ein neuer Anschluss an den öffentlichen Kanal geplant, ist zuerst eine Kanalauskunft über Lage, Höhe und Abmessung des öffentlichen Kanals im Bereich der Baumaßnahme erforderlich. Eine Kanalauskunft gemäß § 10 Abs. 2 der Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg kann online beantragt werden.

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    • Abwasserentsorgung Nürnberg - Kanalauskunft öffentlicher Kanal
      Ist ein neuer Anschluss an den öffentlichen Kanal geplant, ist zuerst eine Kanalauskunft über Lage, Höhe und Abmessung des öffentlichen Kanals im Bereich der Baumaßnahme erforderlich. Eine Kanalauskunft gemäß § 10 Abs. 2 der Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg kann online beantragt werden.

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    Abwasserentsorgung Nürnberg - Übermittlung des Zählerstands

    ID: L100042_70491.-50466

    Beschreibung

    Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbetreibenden können den Stand Ihres Gießwasserzählers online melden.

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    Ansprechpartner

    Stadt Nürnberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    90403 Nürnberg

    Postanschrift

    Fünferplatz 2

    90403 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt.nuernberg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40553755388Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40553755388Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 231-0

    Fax: +49 911 231-4144

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS) sowie Beitrags- und Gebührensatzungen (BG-EWS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 13.07.2023

    Stichwörter

    Abwasserbeseitigung, Abwasserentsorgung, Abwassergebühr;, Abwassergebühren, Entwässerung, Gebühren, Beiträge; Entwässerungsgebühr; Entwässerungsbeitrag, Kanalanschluss, Kanalisation, Kanalisation, Kanalanschluss, Entwässerung, Abwasserentsorgung, Kläranlage

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