Abwasser Beseitigung

    Abwasserentsorgung; Durchführung

    Die Abwasserentsorgung wird von den Gemeinden und Städten oder kommunalen Abwasserzweckverbänden wahrgenommen.

    Beschreibung

    Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte und wird von ihnen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Die Gemeinden und Städte (ggf. kommunale Abwasserzweckverbände) bauen und betreiben dazu Kanalnetze (zur Abwassersammlung und -ableitung) und Kläranlagen (zur Abwasserbehandlung).

    Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.

    Damit die Gemeinden und Städte das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung. In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt. In denjenigen Bereichen des Gemeindegebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.

    Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Online-Dienste

    Antrag auf Rückerstattung von Einleitungsgebühren für Gartenwasser

    ID: L100042_198381.-142750

    Beschreibung

    Sie können sich das Einleiten von Gartenwasser rückerstatten lassen.

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    Antrag auf vorübergehende Einleitung von Abwasser

    ID: L100042_147322.-142750

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    Wenn Sie vorübergehend Abwasser in die städtische Kanalisation einleiten wollen, ist eine Genehmigung erforderlich

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    Erteilung einer Kanalauskunft aus dem Kanalkataster der Stadt Bayreuth

    ID: L100042_145363.-142750

    Beschreibung

    Wenn Sie als Bauherr, Planer, Baufirma oder Grundstückseigentümer Kanalangaben zur Grundstücksentwässerung eines Grundstücks benötigen, können Sie diese hiermit anfordern.

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    Mitteilung über (Neu-) Installation / Zählertausch eines Gartenwasserzählers

    ID: L100042_198382.-142750

    Beschreibung

    Wenn Sie einen neuen Zähler installieren oder tauschen für die Einleitung ihres Gartenwassers, können Sie das hier mitteilen.

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    Ansprechpartner

    Stadt Bayreuth - Tiefbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 13

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 101052

    95410 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: Tiefbauamt@stadt.bayreuth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7804886842483Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 25-0

    Fax: +49 921 25-1305

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS) sowie Beitrags- und Gebührensatzungen (BG-EWS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 22.01.2024

    Stichwörter

    Abwasserbeseitigung, Abwasserentsorgung, Abwassergebühr;, Abwassergebühren, Entwässerung, Gebühren, Beiträge; Entwässerungsgebühr; Entwässerungsbeitrag, Kanalanschluss, Kanalisation, Kanalisation, Kanalanschluss, Entwässerung, Abwasserentsorgung, Kläranlage

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