Abwasserentsorgung; Durchführung
Beschreibung
Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.
Damit die Gemeinden und Städte das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung. In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt. In denjenigen Bereichen des Gemeindegebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.
Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Online-Dienste
Antrag auf Rückerstattung von Einleitungsgebühren für Gartenwasser
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- Antrag auf Rückerstattung von Einleitungsgebühren für GartenwasserSie können sich das Einleiten von Gartenwasser rückerstatten lassen.
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Antrag auf vorübergehende Einleitung von Abwasser
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Wenn Sie vorübergehend Abwasser in die städtische Kanalisation einleiten wollen, ist eine Genehmigung erforderlich
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- Antrag auf vorübergehende Einleitung von Abwasser
Wenn Sie vorübergehend Abwasser in die städtische Kanalisation einleiten wollen, ist eine Genehmigung erforderlich
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Erteilung einer Kanalauskunft aus dem Kanalkataster der Stadt Bayreuth
Beschreibung
Wenn Sie als Bauherr, Planer, Baufirma oder Grundstückseigentümer Kanalangaben zur Grundstücksentwässerung eines Grundstücks benötigen, können Sie diese hiermit anfordern.
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- Erteilung einer Kanalauskunft aus dem Kanalkataster der Stadt Bayreuth
Wenn Sie als Bauherr, Planer, Baufirma oder Grundstückseigentümer Kanalangaben zur Grundstücksentwässerung eines Grundstücks benötigen, können Sie diese hiermit anfordern.
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Mitteilung über (Neu-) Installation / Zählertausch eines Gartenwasserzählers
Beschreibung
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- Mitteilung über (Neu-) Installation / Zählertausch eines GartenwasserzählersWenn Sie einen neuen Zähler installieren oder tauschen für die Einleitung ihres Gartenwassers, können Sie das hier mitteilen.
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Ansprechpartner
Stadt Bayreuth - Tiefbauamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101052
95410 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: Tiefbauamt@stadt.bayreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7804886842483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 25-0
Fax: +49 921 25-1305
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS) sowie Beitrags- und Gebührensatzungen (BG-EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 22.01.2024
Stichwörter
Abwasserbeseitigung, Abwasserentsorgung, Abwassergebühr;, Abwassergebühren, Entwässerung, Gebühren, Beiträge; Entwässerungsgebühr; Entwässerungsbeitrag, Kanalanschluss, Kanalisation, Kanalisation, Kanalanschluss, Entwässerung, Abwasserentsorgung, Kläranlage