Grundstücksvermessung Durchführung

    Flurstücksgrenze; Beantragung einer Grenzfeststellung

    Eine Grenzfeststellung nennt man die Aufdeckung und Überprüfung vorhandener Grenzzeichen, die Abmarkung bisher unabgemarkter Grenzen oder die Wiederherstellung verlorengegangener Grenzzeichen. Sie können eine Grenzfeststellung beantragen.

    Beschreibung

    Eine Abmarkungspflicht für Grenzen gibt es erst seit 1900. Das ist der Grund dafür, dass es in Bayern noch viele Grenzen gibt, die weder abgemarkt noch den Eigentümern genau bekannt sind. Rechtssicherheit wird durch die Neuvermessung und Abmarkung dieser Grenzen durch die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung geschaffen.

    Des Weiteren gehen Grenzzeichen aus verschiedenen Gründen verloren (Bauarbeiten, Feldbearbeitung usw.) bzw. sie werden verschüttet.

    Die Grenzfeststellung besteht also aus der Abmarkung bisher unabgemarkter Grenzen und dem Aufdecken von Grenzzeichen (mit Überprüfung) bzw. der Wiederherstellung verlorengegangener Grenzzeichen.

    Wenn Sie an Ihrer Grundstücksgrenze die Grenzsteine nicht finden, so können Sie dort eine Grenzfeststellung beantragen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Grenzvermessung (Grenzfeststellung, Grenzermittlung, Grenzwiederherstellung)

    ID: L100042_101665

    Beschreibung

    Sie können eine Grenzvermessung online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg (ADBV BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schranne 3

    96049 Bamberg

    Postanschrift

    Schranne 3

    96049 Bamberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@adbv-ba.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=58665556239Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58665556239Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 9533-0

    Fax: +49 951 9533-100

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg Außenstelle Forchheim (ADBV BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dechant-Reuder-Str. 8

    91301 Forchheim

    Postanschrift

    Dechant-Reuder-Str. 8

    91301 Forchheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle-fo@adbv-ba.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=58665556239Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25776664240Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9191 69875-0

    Fax: +49 9191 69875-30

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Grenzfeststellung beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit sowohl festgestellten alten als auch festgelegten neuen Grenzpunkte.

    Die Gebühren für die Grenzpunkte betragen:

    • für den 1. Grenzpunkt: 260 EUR
    • für den 2. bis 30. Grenzpunkt: je 85 EUR
    • für den 31. bis 100. Grenzpunkt: je 70 EUR
    • für alle weiteren Grenzpunkte: je 60 EUR

    Zusätzlich wird die Summe der Grenzpunktgebühren noch mit einem Wertfaktor multipliziert, der abhängig vom Bodenwert (Verkehrswert) der behandelten Flurstücke ist:

    • bis 5 EUR - Wertfaktor 0,8
    • über 5 bis 25 EUR - Wertfaktor 1,0
    • über 25 bis 50 EUR - Wertfaktor 1,3
    • über 50 bis 200 EUR - Wertfaktor 1,7
    • über 200 bis 500 EUR - Wertfaktor 2,0
    • über 500 bis 2500 EUR - Wertfaktor 2,5
    • über 2500 bis 4000 EUR - Wertfaktor 3,5
    • über 4000 EUR - Wertfaktor 4,0

    Der Antrag kann zudem für einen Aufschlag von 20% vordringlich gestellt werden.

    Hinzu kommen ggf. die Gebühren für die Feldgeschworenen zur Ausführung der Abmarkung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung am 15.07.2024

    Stichwörter

    abmarken, Abmarkung, feststellen, Grenze, Grenzermittlung, Grenzwiederherstellung, Grenzwiederherstellung, Grenzermittlung, Vermessung, Grenze, Grundstücksgrenze, Grenzzeichen, Grundstücke, Grundstücksgrenze, Grundstücksgröße, Grund und Boden, vermessen, Vermessung, Vermessung, Grenzfeststellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English