Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Beschreibung
Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes und durch die vorgegebenen Löschfristen im Meldewesen beschränkt.
Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen
Online-Dienst
Online-Terminbuchung für Dienstleistungen des Bürgerbüros der Stadt Bad Kissingen
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Ansprechpartner
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Sachgebiet II-2a Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2260
97688 Bad Kissingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@stadt.badkissingen.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8166890681235Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 971 807-2211
Fax: +49 971 807-2219
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle beantragen.
Fristen
- Automatisierte Abrufe, Datenbestätigungen und automatisierte einfache Melderegisterauskünfte werden mindestens für 12 Monate protokolliert. Die Protokolle werden spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. Daten über nicht-automatisierte einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte werden nach einem Jahr gelöscht.
- Wenn Sie aus einer Meldebehörde wegziehen, ist diese nach Ablauf verschieden langer Fristen verpflichtet, einen Teil der gespeicherten Daten zu löschen, §§ 13, 14 BMG. Für diese kann nach Fristablauf eine Selbstauskunft nicht mehr erteilt werden.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen
Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Bad Kissingen am 29.12.2023