Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Beschreibung
Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes und durch die vorgegebenen Löschfristen im Meldewesen beschränkt.
Hinweise für Sonstiges (091880127000): Ergänzung: Gemeinde Krailling
Online-Dienst
Einfache Selbstauskunft
Beschreibung
Online erledigen
- Einfache SelbstauskunftSie können eine Selbstauskunft mit zu Ihnen gespeicherten Daten im Melderegister anfordern.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Gemeinde Krailling - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1364
82142 Planegg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 7:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@krailling.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4583424931521Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 85706-0
Fax: +49 89 8576656
Internet
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Di 7:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@krailling.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59663799618Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59663799618Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 85706-0
Fax: +49 89 8576656
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle beantragen.
Fristen
- Automatisierte Abrufe, Datenbestätigungen und automatisierte einfache Melderegisterauskünfte werden mindestens für 12 Monate protokolliert. Die Protokolle werden spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. Daten über nicht-automatisierte einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte werden nach einem Jahr gelöscht.
- Wenn Sie aus einer Meldebehörde wegziehen, ist diese nach Ablauf verschieden langer Fristen verpflichtet, einen Teil der gespeicherten Daten zu löschen, §§ 13, 14 BMG. Für diese kann nach Fristablauf eine Selbstauskunft nicht mehr erteilt werden.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Sonstiges (091880127000): Ergänzung: Gemeinde Krailling
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Krailling am 24.09.2024