Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

    Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.

    Beschreibung

    Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Einrichtungen und nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

    Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die Modalitäten für die Anmeldung; evtl. gibt es eine zentrales (onlinegestütztes) Anmeldeverfahren

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Online-Dienste

    Kindertagesbetreuung (Bedarf); Meldung nach §§ 22-26 SGB VII

    ID: L100042_105892.-120627

    Beschreibung

    Wenn Sie Bedarf an einen zumutbaren Kinderbetreuungsplatz (Geltendmachung Rechtsanspruch) nach §§ 22-26 SGB VIII melden möchten, insbesondere wenn die bisherige Suche im Kita-Portal Augsburg (augsburg.de/kitaportal) nicht erfolgreich war, können Sie diesen Online-Dienst nutzen.

    Online erledigen

    • Kindertagesbetreuung (Bedarf); Meldung nach §§ 22-26 SGB VII
      Wenn Sie Bedarf an einen zumutbaren Kinderbetreuungsplatz (Geltendmachung Rechtsanspruch) nach §§ 22-26 SGB VIII melden möchten, insbesondere wenn die bisherige Suche im Kita-Portal Augsburg (augsburg.de/kitaportal) nicht erfolgreich war, können Sie diesen Online-Dienst nutzen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kita-Portal

    ID: L100042_103397.-120627

    Beschreibung

    Das Kita-Portal ist die zentrale Anlaufstelle mit allen Informationen zu einem Betreuungsplatz für Ihr Kind oder Ihre Kinder in Augsburg, egal ob Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen.Die Suche eines Betreuungsplatzes von zuhause aus ist bequem und spart Zeit, denn: Sie sehen alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, die das Portal nutzen, auf einen Blick. Mit Hilfe der Suchkriterien finden Sie einen Betreuungsplatz in der Nähe Ihres Wohnorts oder Arbeitsplatzes. Sie können Ihr Kind bei mehreren Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen anmelden und ihre Priorität angeben. Nur die Einrichtungen, in denen Sie Ihr Kind vorgemerkt haben, sehen Ihre Angaben. Bei Umzug oder sonstigen Änderungen können Sie Ihre neuen Daten im Benutzerkonto des Elternportals eintragen.

    Online erledigen

    • Kita-Portal
      Das Kita-Portal ist die zentrale Anlaufstelle mit allen Informationen zu einem Betreuungsplatz für Ihr Kind oder Ihre Kinder in Augsburg, egal ob Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen.Die Suche eines Betreuungsplatzes von zuhause aus ist bequem und spart Zeit, denn: Sie sehen alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, die das Portal nutzen, auf einen Blick. Mit Hilfe der Suchkriterien finden Sie einen Betreuungsplatz in der Nähe Ihres Wohnorts oder Arbeitsplatzes. Sie können Ihr Kind bei mehreren Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen anmelden und ihre Priorität angeben. Nur die Einrichtungen, in denen Sie Ihr Kind vorgemerkt haben, sehen Ihre Angaben. Bei Umzug oder sonstigen Änderungen können Sie Ihre neuen Daten im Benutzerkonto des Elternportals eintragen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Augsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt@augsburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 324-0

    Fax: +49 821 324-2160

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
    • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden. Ein Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern bzw. ärztliches Zeugnis über Immunität oder medizinische Kontraindikation ist zwingend vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Kindertageseinrichtung auf.

    Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

    Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.

    Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.

    Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
    Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

    Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

    • tägliche Betreuungszeit,
    • Betreuungskosten und
    • Kündigungsfristen.

    Fristen

    Die Fristen sind abhängig von der Einrichtung.

    Kosten

    Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

    • vom Einkommen der Eltern,
    • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
    • von der Betreuungszeit.

    Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Die Träger müssen die Gebühren in Höhe des Zuschusses reduzieren.

    Mit dem einkommensabhängigen Bayerischen Krippengeld können Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet werden, wenn sie diese tatsächlich tragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.05.2024

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 04.12.2023

    Stichwörter

    Kiga, Kind anmelden, Kinderbetreuung, Kindergarten, Kindergärten, Kindergarten anmelden, Kindergartenanmeldung, Kindergarten Anmeldung, Kindergartenplatz, Kinderhort anmelden, Kinderkrippe anmelden, Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Kindertagesstätte anmelden, Kita, Kita Anmeldung, Kitaplatz, Kita-Platz finden, Krippe, Krippe anmelden, Platzanfrage, Vormerkung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English