Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung
Beschreibung
Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Einrichtungen und nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.
Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die Modalitäten für die Anmeldung; evtl. gibt es eine zentrales (onlinegestütztes) Anmeldeverfahren
Hinweise für Sonstiges (091840127000): Ergänzung: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Sie können sich online über das Portal über die einzelnen Angebote informieren und Ihr Kind/Ihre Kinder vormerken lassen.
Online-Dienst
Little Bird - Elternportal
Beschreibung
Online erledigen
- Little Bird - ElternportalIn diesem Portal können Sie sich jederzeit für einen Kinderbetreuungsplatz (Großtagespflege, Tagesmütter, Kinderkrippe, Kindergarten, Schulkindbetreuung) vormerken lassen. Für die Online-Anmeldung legen Sie einen persönlichen Account an, mit dem Sie immer auf dem aktuellen Stand Ihrer Platzanfragen bleiben. Ihre Vormerkugn wird automatisch auf die zentrale Warteliste übernommen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rosenheimer Str. 26
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sowie nach Terminvereinbarung:
Mo 07:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mi 07:00 – 12:00 Uhr
Do 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@hksbr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59775026593Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8102 88-0
Fax: +49 8102 88-42
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Kindertageseinrichtung auf.
Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.
Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.
Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.
Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.
Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die
- tägliche Betreuungszeit,
- Betreuungskosten und
- Kündigungsfristen.
Hinweise für Sonstiges (091840127000): Ergänzung: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Legen Sie einen persönlichen Account an und tragen Sie dort neben den persönlichen Daten Ihre Betreuungswünsche ein.
Fristen
Hinweise für Sonstiges (091840127000): Ergänzung: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Die Vormerkung kann jederzeit über das Portal vorgenommen werden. Mitte April findet jährlich gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen eine zentrale Vergaberunde für das kommende Betreuungsjahr statt. Eine Vergabe kann bei freien Plätzen auch unterjährig stattfinden.
Kosten
Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein
- vom Einkommen der Eltern,
- von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
- von der Betreuungszeit.
Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Die Träger müssen die Gebühren in Höhe des Zuschusses reduzieren.
Mit dem einkommensabhängigen Bayerischen Krippengeld können Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet werden, wenn sie diese tatsächlich tragen.
Hinweise für Sonstiges (091840127000): Ergänzung: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Die Betreuungsgebühren sind für die jeweilige Betreuungsform im gesamten Gemeindegebiet gleich. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf der Seite der Gemeinde unter Gemeindeleben/Familie-Bildung/Kinderbetreuung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.05.2024
Hinweise für Sonstiges (091840127000): Ergänzung: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn am 27.09.2024
Stichwörter
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