Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung
Beschreibung
Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Einrichtungen und nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.
Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die Modalitäten für die Anmeldung; evtl. gibt es eine zentrales (onlinegestütztes) Anmeldeverfahren
Hinweise für Sonstiges (091810130000): Ergänzung: Große Kreisstadt Landsberg am Lech
Online-Dienst
Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung
Beschreibung
Online erledigen
- Anmeldung in einer KindertageseinrichtungSie können online die Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder für einen Platz in einer der städtischen Kindertageseinrichtungen vornehmen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Landsberg am Lech
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1653
86886 Landsberg am Lech
Kontakt
E-Mail: stadt_ll@landsberg.de
De-Mail: info@landsberg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=18109001455Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/18109001455Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8191 128-0
Fax: +49 8191 128-180
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Kindertageseinrichtung auf.
Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.
Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.
Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.
Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.
Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die
- tägliche Betreuungszeit,
- Betreuungskosten und
- Kündigungsfristen.
Fristen
Kosten
Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein
- vom Einkommen der Eltern,
- von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
- von der Betreuungszeit.
Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Die Träger müssen die Gebühren in Höhe des Zuschusses reduzieren.
Mit dem einkommensabhängigen Bayerischen Krippengeld können Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet werden, wenn sie diese tatsächlich tragen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 11.12.2024
Hinweise für Sonstiges (091810130000): Ergänzung: Große Kreisstadt Landsberg am Lech
Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Landsberg am Lech am 15.02.2024
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