Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

    Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung

    Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Außerbetriebsetzung unterbrochen werden.

    Beschreibung

    Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios.

    Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Informationen über die Zulassungsbehörden in Bayern finden Sie unter "Weiterführende Links".

     

    Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung reservieren (siehe "Verwandte Themen").

    Fahrzeuge können auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein elektronischer Personalausweis mit Signaturfunktion und dass auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sich bereits die neuen freilegbaren Sicherheitscodes befinden.

    Diese Plaketten und die neuen Fahrzeugscheinmuster werden seit 1. Januar 2015 bei jedem Zulassungsvorgang (soweit erforderlich) ausgegeben.

    Wird ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dieses Fahrzeug unter Vorlage eines Verwertungsnachweises unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen zu lassen. Die Zulassungsbehörde gibt die Daten im Register ein und gibt den Verwertungsnachweis nach Überprüfung wieder heraus (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 FZV).

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind der Zulassungsbehörde unverzüglich nach der Verwertung zu übergeben. Die Zulassungsbehörde hat die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II einzuziehen und zu vernichten.

    Entsprechendes gilt auch, wenn das Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR oder in einem Drittstaat entsorgt wird.

    Hinweise für Deggendorf: Ergänzung: Landratsamt Deggendorf

    Online-Dienst

    Online Zulassungsbehörde

    ID: L100042_176656.-162135

    Beschreibung

    Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.

    Online erledigen

    • Online Zulassungsbehörde
      Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Deggendorf - Straßen- und Verkehrswesen (LRA DEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstr. 18

    94469 Deggendorf

    Postfachadresse

    Postfach 1555

    94455 Deggendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Aktuell nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/530732879968Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 991 3100-0

    Fax: +49 991 3100-41250

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Amtliche(s) Kennzeichen
    • bei Entsorgung des Fahrzeugs: zusätzlich Verwertungsnachweis, Zulassungsbescheinigung Teil II

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

    Sie kann auch internetbasiert durchgeführt werden. Sie erfolgt dann automatisiert und ist nach Abschluss der Eingaben sofort wirksam. Der Halter erhält auf dem Postweg eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung.

    Voraussetzungen dafür ist die Eingabe der Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichen.

    Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

    Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Fristen

    Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises  eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.

    Kosten

    • Außerbetriebssetzung bei einer Zulassungsbehörde: 15,90 EUR
    • Außerbetriebssetzung über das Internet: 2,10 EUR
    • Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
    • Hinzu kommen die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs außerdem 2,60 EUR.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 21.08.2024

    Hinweise für Deggendorf: Ergänzung: Landratsamt Deggendorf

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Deggendorf am 29.10.2024

    Stichwörter

    Abmeldung Auto, Abmeldung KfZ, Abmeldung zur Außerbetriebsetzung, Auto abmelden, Auto stillgelegt, Auto verkaufen, Auto verkauft, Fahrzeug abmelden, Halterwechsel, Kfz abmelden, Kfz-Abmeldung, Kraftfahrzeug abmelden, Stilllegung Auto, Verkauf Auto, Verschrottung Auto, Verwertung Auto

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English