Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung
Beschreibung
Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios.
Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Informationen über die Zulassungsbehörden in Bayern finden Sie unter "Weiterführende Links".
Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung reservieren (siehe "Verwandte Themen").
Fahrzeuge können auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein elektronischer Personalausweis mit Signaturfunktion und dass auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sich bereits die neuen freilegbaren Sicherheitscodes befinden.
Diese Plaketten und die neuen Fahrzeugscheinmuster werden seit 1. Januar 2015 bei jedem Zulassungsvorgang (soweit erforderlich) ausgegeben.
Wird ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dieses Fahrzeug unter Vorlage eines Verwertungsnachweises unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen zu lassen. Die Zulassungsbehörde gibt die Daten im Register ein und gibt den Verwertungsnachweis nach Überprüfung wieder heraus (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 FZV).
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind der Zulassungsbehörde unverzüglich nach der Verwertung zu übergeben. Die Zulassungsbehörde hat die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II einzuziehen und zu vernichten.
Entsprechendes gilt auch, wenn das Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR oder in einem Drittstaat entsorgt wird.
Hinweise für Eichstätt: Ergänzung: Landratsamt Eichstätt
Online-Dienst
Online Zulassungsbehörde
Beschreibung
Online erledigen
- Online ZulassungsbehördeSie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Eichstätt - SG 52 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA EI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gundekarstraße 3
85072 Eichstätt
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/309076514746Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8421 70-0
Fax: +49 8421 70-1305
Landratsamt Eichstätt - SG 52 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA EI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstraße 16
85101 Lenting
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/309076514746Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8421 70-0
Fax: +49 8421 70-1306
Landratsamt Eichstätt - SG 52 - Verkehrswesen (Standort 3) (LRA EI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 24
92339 Beilngries
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/309076514746Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8461 7312
Fax: +49 8461 705383
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Amtliche(s) Kennzeichen
- bei Entsorgung des Fahrzeugs: zusätzlich Verwertungsnachweis, Zulassungsbescheinigung Teil II
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Außerbetriebsetzung
- § 17 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Verwertungsnachweis
- § 24 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
Sie kann auch internetbasiert durchgeführt werden. Sie erfolgt dann automatisiert und ist nach Abschluss der Eingaben sofort wirksam. Der Halter erhält auf dem Postweg eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung.
Voraussetzungen dafür ist die Eingabe der Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichen.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Fristen
Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.
Kosten
- Außerbetriebssetzung bei einer Zulassungsbehörde: 15,90 EUR
- Außerbetriebssetzung über das Internet: 2,10 EUR
- Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
- Hinzu kommen die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs außerdem 2,60 EUR.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 21.08.2024
Hinweise für Eichstätt: Ergänzung: Landratsamt Eichstätt
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Eichstätt am 04.11.2024
Stichwörter
Abmeldung Auto, Abmeldung KfZ, Abmeldung zur Außerbetriebsetzung, Auto abmelden, Auto stillgelegt, Auto verkaufen, Auto verkauft, Fahrzeug abmelden, Halterwechsel, Kfz abmelden, Kfz-Abmeldung, Kraftfahrzeug abmelden, Stilllegung Auto, Verkauf Auto, Verschrottung Auto, Verwertung Auto