Gemeinnützige und gewerbliche Sammlung; Anzeige
Beschreibung
Die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt) kann Bedingungen und Auflagen vorsehen oder die Sammlung zeitlich befristen.
Die gewerbliche Sammlung ist zu untersagen, wenn:
- Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Sammlung verantwortlichen Person bestehen oder
- der Sammlung überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen,
d. h. sie die Erfüllung der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger obliegenden Entsorgungspflichten zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen verhindert oder dessen Planungssicherheit und Organisationsverantwortung wesentlich beeinträchtigt. Letzteres ist anzunehmen, wenn- Abfälle erfasst werden, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abfälle durchführt,
- die Stabilität der Gebühren gefährdet wird oder
- die diskriminierungsfreie und transparente Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb erheblich erschwert oder unterlaufen wird.
Alt-Elektrogeräte aus privaten Haushalten dürfen nur durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die Vertreiber, die Hersteller oder deren Beauftragte sowie von Betreibern von nach § 21 Elektro- und Elektronikgerätegesetz zertifizierten Erstbehandlungsanlagen eingesammelt oder zurückgenommen werden.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Landratsamt Augsburg
Online-Dienst
Gemeinnützige und gewerbliche Sammlung; Anzeige
Beschreibung
Sie können eine gewerbliche Sammlung online anzeigen. Fügen Sie folgende Unterlagen bei:
- Angaben über die Größe und Organisation des Trägers der gewerblichen Sammlung sowie gegebenenfalls des Dritten, der mit der Sammlung beauftragt wurde, (Ziffer 1 des Anzeigeformulars)
- Angaben über die Art, Ausmaß und Dauer, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer der Sammlung, (Ziffer 2 des Anzeigeformulars)
- Angaben über den Verbleib der zu verwertenden Abfälle, (Ziffer 3 des Anzeigeformulars)
Bitte beachten Sie, dass ohne die vorstehend genannten Angaben keine Beearbeitung Ihrer Anzeige möglich ist. Die Anforderung weiterer Angaben und Unterlagen bleibt vorbehalten.
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- Gemeinnützige und gewerbliche Sammlung; Anzeige
Sie können eine gewerbliche Sammlung online anzeigen. Fügen Sie folgende Unterlagen bei:
- Angaben über die Größe und Organisation des Trägers der gewerblichen Sammlung sowie gegebenenfalls des Dritten, der mit der Sammlung beauftragt wurde, (Ziffer 1 des Anzeigeformulars)
- Angaben über die Art, Ausmaß und Dauer, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer der Sammlung, (Ziffer 2 des Anzeigeformulars)
- Angaben über den Verbleib der zu verwertenden Abfälle, (Ziffer 3 des Anzeigeformulars)
Bitte beachten Sie, dass ohne die vorstehend genannten Angaben keine Beearbeitung Ihrer Anzeige möglich ist. Die Anforderung weiterer Angaben und Unterlagen bleibt vorbehalten.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Augsburg (LRA A)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86136 Augsburg
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-a.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=77442619393Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/77442619393Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3102-0
Fax: +49 821 3102-2209
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Genehmigung der Entsorgungsanlage
- Verträge mit Verwertungsunternehmen
- Zertifikate von Verwertungsunternehmen oder andere Unterlagen, die die schadlose Verwertung belegen.
Voraussetzungen
- Es dürfen der Sammlung keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
- Die Verwertung der Abfälle muss ordnungsgemäß und schadlos erfolgen.
- Es sind keine Tatsachen bekannt, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Sammlers ergeben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann formlos erfolgen und muss folgenden Angaben enthalten:
- Angaben über die Größe und Organisation des Unternehmens (Firmenname, Adresse, Telefonnummer, Name des Geschäftsführers, Gemeinnützigkeit ja/nein; Rechtsform, Anzahl der Beschäftigten, Tätigkeit in anderen Bundesländern)
- Angaben über Art, Ausmaß, Dauer und Ort der Sammlung (Angabe des Beginns, der Art (z. B. Haussammlung, Containersammlung), des Turnus, des Sammelgebiets, der geplanten Dauer)
- Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle (Benennung der Abfallfraktionen, erwartete Sammelmengen, Verbleib (z. B. Sortieranlage, Export, Direktvertrieb))
- Angaben zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der Abfälle und den Verwertungswegen (Darstellung der Verwertungswege einschließlich der Sicherstellung der Verwertungskapazitäten, Namen der Verwertungsunternehmen, Informationen zu den Kapazitäten der Entsorgungsanlagen)
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 06.02.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Landratsamt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Augsburg am 05.08.2024