Ehrenzeichen Verleihung für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens

    Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz; Einreichung eines Vorschlages

    Die Landratsämter und kreisfreien Städte können bei der Regierung Personen, insbes. aus den Feuerwehren, für eine Steckkreuzehrung vorschlagen. Das Steckkreuz soll vor allem ein besonderes Engagement bei Bränden oder techn. Hilfeleistungen würdigen.

    Beschreibung

    Das Steckkreuz wird für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen oder bei der Bekämpfung von Bränden oder sonstigen Notständen verliehen. Bei der Beurteilung der Verleihungsvorschläge ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Auszeichnung wird grundsätzlich nur alle zwei Jahre verliehen.

    Das Steckkreuz wird den Auszuzeichnenden zusammen mit einer Anstecknadel, einer Bandschnalle in verkleinerter Ausführung und der Verleihungsurkunde grundsätzlich durch die Regierungspräsidentin/den Regierungspräsidenten ausgehändigt.

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Online-Dienst

    Vorschlag zur Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens "Steckkreuz"

    ID: L100042_136071.-135371

    Beschreibung

    Landratsämter und kreisfreie Städte können bei der Regierung auszeichnungswürdige Personen, insbesondere Feuerwehrfrauen und -männer, für eine Ehrung mit dem Steckkreuz vorschlagen. Der Vorschlag kann online übermittelt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fronhof 10

    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5410757446283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2289

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Vorgeschlagenen müssen besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen oder bei der Bekämpfung von Bränden oder sonstigen Notständen erworben haben, langjährige Mitgliedschaft in einer Feuerwehr reicht hingegen nicht aus.

    Das Steckkreuz darf nicht verliehen werden, so lange für die Person bei einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein Eintrag wegen einer rechtskräftigen Verurteilung enthalten ist. Auch müssen die zu Ehrenden nach ihrem sonstigen Verhalten einer Auszeichnung würdig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Regierungen fordern die Kreisverwaltungsbehörden auf, Ihnen Vorschläge für die Verleihung des Steckkreuzes vorzulegen. Sie wählen nach Anhörung des zuständigen Vorsitzenden des Bezirksfeuerwehrverbandes geeignete Vorschläge aus und legen sie dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vor.

    Darüber hinaus kann auch der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. für die Verleihung des Steckkreuzes bis zu zwei Vorschläge unmittelbar dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorlegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English