Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung / Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang / Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen Bereich

    Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

    Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.

    Zuständige Behörden:

    • Die Kreisverwaltungsbehörden:  
      Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
    • Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
      Im gewerblichen Bereich,  z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken.
    • Die Bergämter:
      Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.

    Online-Dienst

    Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 1. SprengV - gewerblicher Bereich (Empfänger: Regierung)

    ID: L100042_136056

    Beschreibung

    Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß § 34 1. SprengV online bei der zuständigen Regierung beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Bauarbeiterschutz und Sprengwesen (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Eydel-Str. 13

    97082 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 6349

    97013 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2350528412298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-1802

    Fax: +49 931 380-1803

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

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    Landratsamt Rhön-Grabfeld - 3.1.2 - Waffen, Sprengstoffe, Manöver (LRA NES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Spörleinstr. 11

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Postanschrift

    Spörleinstr. 11

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Kontakt

    E-Mail: jagdwesen@rhoen-grabfeld.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6396255936406Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9771 94-311

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 6

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8119168071116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-1397

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: 21 Jahre
    • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Die zuständige Behörde stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der Prüfung der sprengstoffrechtlichen Voraussetzungen aus.

    Fristen

    keine

    Kosten

    70 bis 290 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English