Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Beschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Zuständige Behörden:
- Die Kreisverwaltungsbehörden:
Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. - Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
Im gewerblichen Bereich, z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken. - Die Bergämter:
Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Stadt Aschaffenburg
Online-Dienste
Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 1. SprengV - gewerblicher Bereich (Empfänger: Regierung)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 1. SprengV - gewerblicher Bereich (Empfänger: Regierung)Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß § 34 1. SprengV online bei der zuständigen Regierung beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung
Online erledigen
- Sprengstoffrechtliche UnbedenklichkeitsbescheinigungSie können die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken - Bauarbeiterschutz und Sprengwesen (Reg UFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6349
97013 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2350528412298Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 380-1802
Fax: +49 931 380-1803
Stadt Aschaffenburg - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100163
63701 Aschaffenburg
Kontakt
E-Mail: ordnungs-und-strassenverkehrsamt@aschaffenburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0166549227493Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 330-1318
Fax: +49 6021 330-624
Internet
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8119168071116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-1397
Internet
erforderliche Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Stadt Aschaffenburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Aschaffenburg am 21.05.2024