Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung / Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang / Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen Bereich

    Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

    Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.

    Zuständige Behörden:

    • Die Kreisverwaltungsbehörden:  
      Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
    • Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
      Im gewerblichen Bereich,  z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken.
    • Die Bergämter:
      Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.

    Hinweise für Roth: Ergänzung: Landratsamt Roth

    Online-Dienste

    Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 1. SprengV - gewerblicher Bereich (Empfänger: Regierung)

    ID: L100042_136056

    Beschreibung

    Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß § 34 1. SprengV online bei der zuständigen Regierung beantragen.

    Online erledigen

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    Sprengstoffrecht - Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

    ID: L100042_87627.-109439

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Verfahren können Sie den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz stellen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen sie für die Teilnahme am Sachkundelehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.

    Online erledigen

    • Sprengstoffrecht - Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
      Mit diesem Online-Verfahren können Sie den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz stellen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen sie für die Teilnahme am Sachkundelehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Roth - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (LRA RH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinbergweg 1

    91154 Roth

    Postanschrift

    91152 Roth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@landratsamt-roth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6986651214512Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9171 81-0

    Fax: +49 9171 81-1114

    Internet

    Sprachversion

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    Regierung von Mittelfranken - Dezernat 21 - Bauarbeiterschutz und Sprengwesen (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Roonstr. 20

    90429 Nürnberg

    Postanschrift

    90336 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3109286368101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 928-2900

    Fax: +49 911 928-2999

    Internet

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    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 6

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8119168071116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-1397

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: 21 Jahre
    • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Die zuständige Behörde stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der Prüfung der sprengstoffrechtlichen Voraussetzungen aus.

    Fristen

    keine

    Kosten

    70 bis 290 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024

    Hinweise für Roth: Ergänzung: Landratsamt Roth

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Roth am 15.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English