Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Beschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Zuständige Behörden:
- Die Kreisverwaltungsbehörden:
Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. - Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
Im gewerblichen Bereich, z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken. - Die Bergämter:
Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Kontakt:
+(49) 09131 / 86 - 1706
+(49) 09131 / 86 - 2495
Online-Dienste
Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 1. SprengV - gewerblicher Bereich (Empfänger: Regierung)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 1. SprengV - gewerblicher Bereich (Empfänger: Regierung)Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß § 34 1. SprengV online bei der zuständigen Regierung beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen - privater Bereich (Empfänger: Stadt Erlangen)
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den privaten Bereich beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen - privater Bereich (Empfänger: Stadt Erlangen)
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den privaten Bereich beantragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Sachbearbeitung Waffenrecht
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: sicherheit@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7759318772510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-1706
Fax: +49 9131 86-2460
Regierung von Mittelfranken - Dezernat 21 - Bauarbeiterschutz und Sprengwesen (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
90336 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3109286368101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 928-2900
Fax: +49 911 928-2999
Internet
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8119168071116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-1397
Internet
erforderliche Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 08.07.2024