Steuerfreibeträge Eintragung

    Lohnsteuerfreibetrag; Beantragung

    Sie können bereits beim Lohnsteuerabzug Steuern sparen, wenn Sie Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen werden, vorab als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) bilden lassen.

    Beschreibung

    Durch die Bildung eines Freibetrags als Lohnsteuerabzugsmerkmal ermäßigt sich die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss. Der Eintrag eines Freibetrags kommt z. B. für folgende Aufwendungen in Betracht:

    • Werbungskosten aus Arbeitnehmertätigkeit, soweit sie 1.230 Euro übersteigen, z. B.
      • Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit (sog. Entfernungspauschale)
      • Aufwendungen für Arbeitsmittel (z. B. Fachliteratur, Werkzeuge oder typische Berufsbekleidung)
      • Reisekosten anlässlich einer sog. Auswärtstätigkeit (soweit diese nicht bereits vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden)
      • Aufwendungen für eine berufliche Fortbildung
      • Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung
    • bestimmte Sonderausgaben, wenn diese den Pauschbetrag von 36 Euro bei Ledigen und 72 Euro bei Ehegatten/Lebenspartnern überschreiten, z. B.
      • Unterhaltsleistungen an den geschiedenen / dauernd getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner
      • gezahlte Kirchensteuer (ausgenommen Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer)
      • Aufwendungen für die eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium
      • Kinderbetreuungskosten
    • außergewöhnliche Belastungen z. B.
      • Freibetrag für den Sonderbedarf bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes
      • Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltberechtigte Personen
      • Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen
      • Pauschbetrag für Hinterbliebene
    • Verluste aus anderen Einkunftsarten z. B.
      • Gewerblicher, freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit
      • Verluste aus einem vermieteten Objekt

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

    Beschreibung

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Online erledigen

    • ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

      ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

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    Finanzamt Passau (FA PA)

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    94032 Passau

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    Finanzamt Passau

    94030 Passau

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74221236212Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 504-0

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    Finanzamt Passau Außenstelle Bad Griesbach i.Rottal (FA PA)

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    94086 Bad Griesbach i.Rottal

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    Finanzamt Passau

    94030 Passau

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Passau/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58110121213Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Finanzamt Passau Außenstelle Vilshofen an der Donau (FA PA)

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    Hausanschrift

    Kapuzinerstr. 36

    94474 Vilshofen

    Postanschrift

    Finanzamt Passau

    94030 Passau

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    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Passau/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

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    Voraussetzungen

    Die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen müssen insgesamt die Antragsgrenze von 600 Euro übersteigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens am 1. Oktober des Vorjahres, für den der Freibetrag gelten soll gestellt werden. Für eine Berücksichtigung im laufenden Kalenderjahr muss der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt bis zum 30. November des Jahres eingegangen sein.

    Der Freibetrag kann für zwei Jahre auf einmal beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 22.07.2024

    Stichwörter

    Arbeitsmittel, Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, Behinderten-Pauschbetrag, elektronische Lohnsteuerkarte, elektronische Steuerkarte, Fahrten zur Arbeit (sog. Entfernungspauschale), Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung, Freibetrag für den Sonderbedarf eines Kindes in der Berufsausbildung, Kirchensteuer, Pauschbetrag, Reisekosten, Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten, Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige, Werbungskosten

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English