• Hof (Bayern)
Berufskrankheit Feststellung / Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit Entgegennahme

Berufskrankheit; Anzeige bei Verdacht

Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben Sie die Möglichkeit diese Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden.

Beschreibung

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie verpflichtet, den begründeten Verdacht einer Berufskrankheit bei einer oder einem Ihrer Beschäftigten der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unverzüglich zu melden.

Als Versicherte oder Versicherter können Sie auch selbst den Verdacht auf eine Berufskrankheit formlos melden.

Auch als Ärztin oder Arzt haben Sie die Pflicht, den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Dies gilt für die ambulant ebenso wie für den stationär tätigen Ärztinnen und Ärzte.  Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft, ob es eine Erkrankung gibt und ob diese durch die Arbeit verursacht wurde.

Wenn die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Berufskrankheit anerkennt, bezahlt sie alle erforderlichen Maßnahmen, um die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Diese Maßnahmen können von der medizinischen Versorgung bis zu beruflichen Maßnahmen reichen.

Versicherte können eine Rente erhalten, wenn trotz der Maßnahmen eine körperliche Beeinträchtigung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent verbleibt.

Online-Dienste

Verdacht auf eine Berufskrankheit als Unternehmerin oder Unternehmer online melden

ID: L100042_209378

Beschreibung

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Verdacht auf eine Berufskrankheit als Versicherte oder Versicherter online melden

ID: L100042_209379

Beschreibung

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

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Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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Deutsch

Sprache: de

Englisch

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Ansprechpartner

Regierung von Oberfranken - Dezernat 3 - Gewerbeärztlicher Dienst, medizinischer Arbeitsschutz (Reg OFr)

Adresse

Hausanschrift

Oberer Bürglaß 34-36

96450 Coburg

Postfachadresse

Postfach 1754

96407 Coburg

Öffnungszeiten

Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.
und nach Vereinbarung

Kontakt

E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7541851306320Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 921 604-0

Fax: +49 921 604-2202

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Kontakt

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9784617074106Weiterführende Informationen im BayernPortal

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Unternehmen oder Ärztinnen und Ärzte müssen bei der Meldung per Post folgende Unterlagen einreichen:  

    • Unternehmen: Formular "Anzeige der Unternehmerin/des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit einer beschäftigten Person"
    • Ärztinnen und Ärzte: Formular "Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit"

Voraussetzungen

Die Erkrankung

  • muss in der Regel in der Berufskrankheitenverordnung enthalten sein und
  • muss durch die berufliche Tätigkeit verursacht sein.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Verfahrensablauf

Sie können den Verdacht einer Berufskrankheit online oder per Post melden.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. 
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post (für Unternehmen, Ärztinnen und Ärzte):

  • Laden Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite der DGUV herunter.
  • Bitte ergänzen Sie erforderliche Angaben oder Unterlagen.
  • Schicken Sie das Formular an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Nachricht per Post (für Versicherte):

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer hängt davon ab, welche Daten bereits vorliegen. In der Regel erfolgt eine ärztliche Begutachtung und das Arbeitsleben muss aufgeklärt werden, damit der Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit beurteilt werden kann. (1 bis 2 Wochen)

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 10.03.2025

Stichwörter

Anzeige einer Berufskrankheit, Arbeitsbedingte Erkrankung, Beruflich bedingte Erkrankung, Berufliche Erkrankung, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, Berufskrankheiten-Anzeige, Berufskrankheiten-Liste, Berufsunfähig, BK-Meldung, BK-Verdachtsanzeige, Erkrankung, gesetzliche Unfallversicherung, Hautkrankheit, Krankheit, Leistungen bei Krankheit, Umschulung wegen Krankheit, Unfallkasse, Wie-Berufskrankheit

Sprachversion

Deutsch

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Sprachbezeichnung nativ: English