Berufskrankheit; Anzeige bei Verdacht
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben Sie die Möglichkeit diese Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden.
Beschreibung
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie verpflichtet, den begründeten Verdacht einer Berufskrankheit bei einer oder einem Ihrer Beschäftigten der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unverzüglich zu melden.
Als Versicherte oder Versicherter können Sie auch selbst den Verdacht auf eine Berufskrankheit formlos melden.
Auch als Ärztin oder Arzt haben Sie die Pflicht, den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Dies gilt für die ambulant ebenso wie für den stationär tätigen Ärztinnen und Ärzte. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft, ob es eine Erkrankung gibt und ob diese durch die Arbeit verursacht wurde.
Wenn die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Berufskrankheit anerkennt, bezahlt sie alle erforderlichen Maßnahmen, um die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Diese Maßnahmen können von der medizinischen Versorgung bis zu beruflichen Maßnahmen reichen.
Versicherte können eine Rente erhalten, wenn trotz der Maßnahmen eine körperliche Beeinträchtigung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent verbleibt.
Online-Dienste
Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit (Unternehmen)
Beschreibung
Online erledigen
- Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit (Unternehmen)Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Unternehmen die Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit online einreichen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit (Versicherte)
Beschreibung
Online erledigen
- Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit (Versicherte)Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Versicherte die Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit online einreichen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz - Dezernat 3 - Gewerbeärztlicher Dienst (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
E-Mail: gewerbeaufsichtsamt@reg-opf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0608952687102Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1799
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9784617074106Weiterführende Informationen im BayernPortal
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Unternehmen oder Ärztinnen und Ärzte müssen bei der Meldung per Post folgende Unterlagen einreichen:
- Unternehmen: Formular "Anzeige der Unternehmerin/des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit einer beschäftigten Person"
- Ärztinnen und Ärzte: Formular "Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit"
Voraussetzungen
Die Erkrankung
- muss in der Regel in der Berufskrankheitenverordnung enthalten sein und
- muss durch die berufliche Tätigkeit verursacht sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Verfahrensablauf
Sie können den Verdacht einer Berufskrankheit online oder per Post melden.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post (für Unternehmen, Ärztinnen und Ärzte):
- Laden Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite der DGUV herunter.
- Bitte ergänzen Sie erforderliche Angaben oder Unterlagen.
- Schicken Sie das Formular an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Nachricht per Post (für Versicherte):
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit muss dies dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung angezeigt werden. Sollte dieser nicht bekannt sein, kann die Verdachtsanzeige auch an die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle (in Bayern die Gewerbeärztlichen Dienste der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen, in deren Bezirk sich der Beschäftigungsbetrieb befindet) gemeldet werden. Sie wird von dieser, an den tatsächlich zuständigen Unfallversicherungsträger weitergeleitet. Die Anzeige kann formlos schriftlich oder unter Zuhilfenahme eines Formulars erfolgen (Berufskrankheiten-Anzeige).
Weitere Informationen
- Berufskrankheiten
- Informationen zu Berufskrankheiten auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- Häufig gestellte Fragen zu Berufskrankheiten auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- Erläuterungen zum Formular "Anzeige der Unternehmerin/des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit einer beschäftigten Person"
- Erläuterungen zum Formular "Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit"
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 02.08.2023
Stichwörter
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