Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Beantragung einer Versetzung

    Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen, die aus persönlichen Gründen einen neuen Dienstort bzw. bei Grund- und Mittelschulen einen anderen Schulamtsbezirk anstreben, können einen Antrag auf Versetzung stellen.

    Beschreibung

    Die Regierungen sind bei Versetzungen von Lehrkräften in andere Regierungsbezirke für folgende Schularten die zuständige Dienstaufsichtsbehörde:

    • Grund- und Mittelschulen (Lehrkräfte, Fachlehrkräfte, Förderlehrkräfte)
    • Förderschulen
    • Schulen für Kranke und
    • Berufliche Schulen (ohne FOSBOS).

    Anträge auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk Bayerns können mit Wirkung vom 1. August des jeweiligen Jahres (Schuljahresbeginn) auf dem Dienstweg bei der zuständigen Regierung gestellt werden. Die jeweils gültigen Antragsfristen sind im jeweiligen Staatlichen Schulanzeiger der zuständigen Regierung veröffentlicht).

    Die Regierungen sind bei Versetzungen von Lehrkräften innerhalb des Regierungsbezirks für folgende Schularten die zuständige Dienstaufsichtsbehörde:

    • Grund- und Mittelschulen
      Die Regierung entscheidet nur bei Versetzungen in einen anderen Schulamtsbezirk, Zuweisungen an andere Schulen innerhalb des jeweiligen Schulamtsbezirks führt das Staatliche Schulamt in eigener Zuständigkeit durch.
    • Förderschulen und Schulen für Kranke
    • Berufliche Schulen mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen
    • Versetzungsanträge zwischen Grund-/Mittelschulbereich und Förderschulbereich
    • Versetzungsanträge vom Grund-/Mittelschulbereich bzw. Förderschulbereich an andere Schularten (z. B. Realschule, Gymnasium, Berufliche Schulen)

    Bei der Entscheidung über eine mögliche Versetzung hat die Regierung in erster Linie den Personalbedarf zu berücksichtigen. Sie muss dafür sorgen, dass an allen beruflichen Schulen (ohne FOSBOS), Grund-, Mittel- und Förderschulen des Regierungsbezirks ein möglichst vergleichbarer Versorgungsgrad im Personalbereich hergestellt wird. Dies bedeutet, dass eine gleichmäßige Verteilung der Lehrerinnen und Lehrer auf alle beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulamtsbezirke im Rahmen der durch die Klassenbildung gegebenen Notwendigkeiten sicherzustellen ist. 

    Die Rahmenbedingungen der Personalzuweisungen sind in erheblichem Maße über die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und maßgeblichen Landtagsbeschlüsse definiert. Damit ist auch sichergestellt, dass Mütter bzw. Väter oder Familienzusammenführungen grundsätzlich bevorzugt behandelt werden und somit dem sozialen Anspruch staatlichen Handelns bestmöglich Rechnung getragen wird.

    Im Versetzungsverfahren können grundsätzlich nur die Antragsteller versetzt werden, die ab Beginn des kommenden Schuljahres im aufnehmenden Regierungsbezirk bzw. Schulamtsbezirk (in Voll- oder Teilzeit) für einen Einsatz zur Verfügung stehen.

    Das Direktbewerbungsverfahren ist eine Ergänzung zum allgemeinen Versetzungsverfahren und bietet Lehrerinnen und Lehrern in den jeweils betroffenen Regierungsbezirken die Möglichkeit, sich direkt auf eine zu besetzende Stelle an einer bestimmten Schule zu bewerben. Die Regierungen schreiben für Lehrkräfte mit Lehramt an Grund-, Mittel- oder Förderschulen punktuell schulbezogene Stellen aus, auf die Direktbewerbungen auch regierungsbezirksübergreifend möglich sind. Die genauen Angaben zum Verfahren werden in den jeweiligen Schulanzeigern veröffentlicht.

    Online-Dienste

    Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks und in einen anderen Regierungsbezirk für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen (Online-Verfahren)

    ID: L100042_128488.-128514

    Beschreibung

    Der Versetzungsantrag kann hier geladen, bearbeitet, elektronisch übermittelt und ausgedruckt werden: Das Antragsverfahren für eine Versetzung erfolgt grundsätzlich elektronisch, muss jedoch noch durch die im Online-Verfahren erzeugten Formblätter (Papieranträge) mit Unterschrift bestätigt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Versetzung von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen

    ID: L100042_128487

    Beschreibung

    Die Versetzung an staatlichen beruflichen Schulen wird online beantragt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation/Personal (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 15

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/332413184674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 41 - Förderschulen (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 15

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/349190961674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 15

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/365968738674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Es können nur Lehrkräfte einen Versetzungsantrag stellen, die bereits in einem festen Beschäftigungsverhältnis (Beamtenverhältnis oder unbefristeter Arbeitsvertrag) stehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren unterscheidet sich je nach Schulart, Regierungsbezirk und Lage der Schule, an die eine Versetzung beantragt wird. Genaue Informationen können Sie entweder einer regionalen Ergänzung entnehmen oder bei der zuständigen Regierung erfragen.

    Fristen

    Fristen werden regional und schulartbezogen gesetzt.

    Bearbeitungsdauer

    Versetzungsanträge werden schnellstmöglich bearbeitet.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English