Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Beantragung einer Versetzung
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen, die aus persönlichen Gründen einen neuen Dienstort bzw. bei Grund- und Mittelschulen einen anderen Schulamtsbezirk anstreben, können einen Antrag auf Versetzung stellen.
Beschreibung
Die Regierungen sind bei Versetzungen von Lehrkräften in andere Regierungsbezirke für folgende Schularten die zuständige Dienstaufsichtsbehörde:
- Grund- und Mittelschulen (Lehrkräfte, Fachlehrkräfte, Förderlehrkräfte)
- Förderschulen
- Schulen für Kranke und
- Berufliche Schulen (ohne FOSBOS).
Anträge auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk Bayerns können mit Wirkung vom 1. August des jeweiligen Jahres (Schuljahresbeginn) auf dem Dienstweg bei der zuständigen Regierung gestellt werden. Die jeweils gültigen Antragsfristen sind im jeweiligen Staatlichen Schulanzeiger der zuständigen Regierung veröffentlicht).
Die Regierungen sind bei Versetzungen von Lehrkräften innerhalb des Regierungsbezirks für folgende Schularten die zuständige Dienstaufsichtsbehörde:
- Grund- und Mittelschulen
Die Regierung entscheidet nur bei Versetzungen in einen anderen Schulamtsbezirk, Zuweisungen an andere Schulen innerhalb des jeweiligen Schulamtsbezirks führt das Staatliche Schulamt in eigener Zuständigkeit durch. - Förderschulen und Schulen für Kranke
- Berufliche Schulen mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen
- Versetzungsanträge zwischen Grund-/Mittelschulbereich und Förderschulbereich
- Versetzungsanträge vom Grund-/Mittelschulbereich bzw. Förderschulbereich an andere Schularten (z. B. Realschule, Gymnasium, Berufliche Schulen)
Bei der Entscheidung über eine mögliche Versetzung hat die Regierung in erster Linie den Personalbedarf zu berücksichtigen. Sie muss dafür sorgen, dass an allen beruflichen Schulen (ohne FOSBOS), Grund-, Mittel- und Förderschulen des Regierungsbezirks ein möglichst vergleichbarer Versorgungsgrad im Personalbereich hergestellt wird. Dies bedeutet, dass eine gleichmäßige Verteilung der Lehrerinnen und Lehrer auf alle beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulamtsbezirke im Rahmen der durch die Klassenbildung gegebenen Notwendigkeiten sicherzustellen ist.
Die Rahmenbedingungen der Personalzuweisungen sind in erheblichem Maße über die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und maßgeblichen Landtagsbeschlüsse definiert. Damit ist auch sichergestellt, dass Mütter bzw. Väter oder Familienzusammenführungen grundsätzlich bevorzugt behandelt werden und somit dem sozialen Anspruch staatlichen Handelns bestmöglich Rechnung getragen wird.
Im Versetzungsverfahren können grundsätzlich nur die Antragsteller versetzt werden, die ab Beginn des kommenden Schuljahres im aufnehmenden Regierungsbezirk bzw. Schulamtsbezirk (in Voll- oder Teilzeit) für einen Einsatz zur Verfügung stehen.
Das Direktbewerbungsverfahren ist eine Ergänzung zum allgemeinen Versetzungsverfahren und bietet Lehrerinnen und Lehrern in den jeweils betroffenen Regierungsbezirken die Möglichkeit, sich direkt auf eine zu besetzende Stelle an einer bestimmten Schule zu bewerben. Die Regierungen schreiben für Lehrkräfte mit Lehramt an Grund-, Mittel- oder Förderschulen punktuell schulbezogene Stellen aus, auf die Direktbewerbungen auch regierungsbezirksübergreifend möglich sind. Die genauen Angaben zum Verfahren werden in den jeweiligen Schulanzeigern veröffentlicht.
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Genaue Hinweise zum Verfahren und zu den konkreten Terminsetzungen sowie den zu verwendenden Formularen für den Regierungsbezirk Oberbayern werden im Oberbayerischen Schulanzeiger veröffentlicht:
- Versetzung in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland:
Oberbayerischer Schulanzeiger Dezember - Alle anderen Versetzungsverfahren:
Oberbayerischer Schulanzeiger Januar (Versetzung in andere Regierungsbezirke; Versetzung und Zuweisung innerhalb des Regierungsbezirks; Direktbewerbung innerhalb des Regierungsbezirkes Oberbayern: Schule sucht Lehrer – Lehrer sucht Schule)
Online-Dienst
Versetzung von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen
Beschreibung
Online erledigen
- Versetzung von Lehrkräften an staatlichen beruflichen SchulenDie Versetzung an staatlichen beruflichen Schulen wird online beantragt.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: volksschulen@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/322079573680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 41.1 - Förderschulen – Organisation, Personal und Schulaufsicht (Reg OB)
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Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: foerderschulen@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/355635127680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
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Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 42.1 - Berufsschulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe (Reg OB)
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Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: berufsschulen@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/372412904680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Voraussetzungen
Es können nur Lehrkräfte einen Versetzungsantrag stellen, die bereits in einem festen Beschäftigungsverhältnis (Beamtenverhältnis oder unbefristeter Arbeitsvertrag) stehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren unterscheidet sich je nach Schulart, Regierungsbezirk und Lage der Schule, an die eine Versetzung beantragt wird. Genaue Informationen können Sie entweder einer regionalen Ergänzung entnehmen oder bei der zuständigen Regierung erfragen.
Fristen
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Genaue Hinweise zum Verfahren und zu den konkreten Terminsetzungen sowie den zu verwendenden Formularen für den Regierungsbezirk Oberbayern werden im Oberbayerischen Schulanzeiger veröffentlicht:
- Versetzung in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland:
Oberbayerischer Schulanzeiger Dezember - Alle anderen Versetzungsverfahren:
Oberbayerischer Schulanzeiger Januar (Versetzung in andere Regierungsbezirke; Versetzung und Zuweisung innerhalb des Regierungsbezirks; Direktbewerbung innerhalb des Regierungsbezirkes Oberbayern: Schule sucht Lehrer – Lehrer sucht Schule)
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 17.05.2024
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 02.01.2025