• Issigau (Landkreis Hof, Bayern)
Förderung für hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Bewilligung

Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen die Kommunen dabei, die Tätigkeit von Ehrenamtlichen im Bereich Asyl und Integration auf kommunaler Ebene zu unterstützen.

Beschreibung

Zweck

Die hauptamtlichen Integrationslotsen sollen das im Bereich Asyl und Integration tätige Ehrenamt auf kommunaler Ebene praxisbezogen unterstützten. Ziel ist dabei die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit, eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure und Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung und effiziente Vermittlung weiterer freiwilliger Helferinnen und Helfer.

Gegenstand

Gefördert werden unter Beachtung des Förderzwecks hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Unterstützung Ehrenamtlicher auf kommunaler Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern. Die Kommune kann sich jedoch Dritter bedienen.

Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

Online-Dienste

Auszahlungsantrag für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie – Hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen

ID: L100042_143653.-141522

Beschreibung

Sie können die Auszahlung der Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie für hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen online beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Verwendungsnachweis für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie – Hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen

ID: L100042_143651.-141522

Beschreibung

Sie können den Verwendungsnachweis für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie – Hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen online übermitteln.

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Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt (Reg MFr)

Adresse

Hausanschrift

Marienstr. 21

90402 Nürnberg

Postanschrift

Marienstr. 21

90402 Nürnberg

Kontakt

E-Mail: poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/762399674965Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 911 2352-0

Fax: +49 911 2352-100

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Voraussetzungen

Die eingesetzten Personen sollen über eigene Erfahrungen im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit verfügen. Zudem sind praktische Erfahrungen im Tätigkeitsfeld der Freiwilligenkoordination sowie in der Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund hilfreich.

Der Fördergeber fördert für bis zu drei Jahre im Rahmen einer Anteilfinanzierung bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Über die ab 1. Januar 2024 geltende neue Förderrichtlinie wird der maximale Förderbetrag von 60.000 Euro, der über eine ukrainebedingte Sonderförderung für die Jahre 2022 und 2023 bereits auf 100.000 EUR aufgestockt wurde, nochmals auf bis zu 130.000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Jahr erhöht. Der Antragsteller muss hierbei einen angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen, der auch über Drittmittel erbracht werden kann.

 

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Anträge auf Förderung sind bei der Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet 15) einzureichen, die über diese entscheidet (Bewilligungsbehörde).

Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahren.

Die Anträge sind unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucke zu erstellen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.

Die weiteren Einzelheiten zum Antragstellungs- und Bewilligungsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

Fristen

Anträge auf Zuwendung sind vor Beginn des Bewilligungszeitraums grundsätzlich bis spätestens 15. November des Vorjahres zu stellen. Etwaige Änderungen nach Antragstellung können der Bewilligungsbehörde noch bis spätestens 15. März des Bewilligungszeitraums mitgeteilt werden.

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.12.2024

Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 14.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English