Förderung für hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen BewilligungOnline erledigen

    Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen die Kommunen dabei, die Tätigkeit von Ehrenamtlichen im Bereich Asyl und Integration auf kommunaler Ebene zu unterstützen.

    Beschreibung

    Zweck

    Die hauptamtlichen Integrationslotsen sollen das im Bereich Asyl und Integration tätige Ehrenamt auf kommunaler Ebene praxisbezogen unterstützten. Ziel ist dabei die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit, eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure und Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung und effiziente Vermittlung weiterer freiwilliger Helferinnen und Helfer.

    Gegenstand

    Gefördert werden unter Beachtung des Förderzwecks hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Unterstützung Ehrenamtlicher auf kommunaler Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte).

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern. Die Kommune kann sich jedoch Dritter bedienen.

    Online-Dienste

    Auszahlungsantrag für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie – Hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen

    ID: L100042_143653.-141522

    Beschreibung

    Sie können die Auszahlung der Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie für hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen online beantragen.

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    Sprache

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    Verwendungsnachweis für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie – Hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen

    ID: L100042_143651.-141522

    Beschreibung

    Sie können den Verwendungsnachweis für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie – Hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen online übermitteln.

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    Zuwendungsantrag für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie – Hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen (BIR II)

    ID: L100042_143652.-141522

    Beschreibung

    Sie können eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie für hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstr. 21

    90402 Nürnberg

    Postanschrift

    Marienstr. 21

    90402 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/762399674965Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 2352-0

    Fax: +49 911 2352-100

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Voraussetzungen

    Die eingesetzten Personen sollen über eigene Erfahrungen im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit verfügen. Zudem sind praktische Erfahrungen im Tätigkeitsfeld der Freiwilligenkoordination sowie in der Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund hilfreich.

    Der Fördergeber fördert für bis zu drei Jahre im Rahmen einer Anteilfinanzierung bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Über die ab 1. Januar 2024 geltende neue Förderrichtlinie wird der maximale Förderbetrag von 60.000 Euro, der über eine ukrainebedingte Sonderförderung für die Jahre 2022 und 2023 bereits auf 100.000 EUR aufgestockt wurde, nochmals auf bis zu 130.000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Jahr erhöht. Der Antragsteller muss hierbei einen angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen, der auch über Drittmittel erbracht werden kann.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anträge auf Förderung sind bei der Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet 15) einzureichen, die über diese entscheidet (Bewilligungsbehörde).

    Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahren.

    Die Anträge sind unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucke zu erstellen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.

    Die weiteren Einzelheiten zum Antragstellungs- und Bewilligungsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

    Fristen

    Anträge auf Zuwendung sind vor Beginn des Bewilligungszeitraums grundsätzlich bis spätestens 15. November des Vorjahres zu stellen. Etwaige Änderungen nach Antragstellung können der Bewilligungsbehörde noch bis spätestens 15. März des Bewilligungszeitraums mitgeteilt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English