Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung
Beschreibung
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Unterfranken
Online-Dienst
Antrag auf staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter
Beschreibung
Sie können online einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter stellen.
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- Antrag auf staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter
Sie können online einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken - Gesundheit (Reg UFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
97064 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3055195046298Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222
Voraussetzungen
Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn die Anforderungen für die Erteilung erfüllt sind:
- Personelle Anforderungen
- Fachqualifikation der Ausbilder für die theoretische Ausbildung grundsätzlich mindestens Rettungssanitäter. Für Spezialthemen ist auch der Einsatz von Fachreferenten möglich
- Fachliche Gesamtleitung soll mindestens einem Lehrrettungsassistenten oder Praxisanleiter für Notfallsanitäter obliegen
- Bauliche Anforderungen
- Lehrsaal in ausreichender Größe für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
- Weiterer Raum in geeigneter Größe für praktische Übungen oder Gruppenarbeiten
- Geeignete Einrichtung zur Einnahme bzw. Zubereitung von Mahlzeiten
- Sachliche Anforderungen
- Lehrbücher bzw. elektronische Lernmedien auf aktuellem Stand
- Vollständige in einem Rettungswagen Typ Bayern vorhandene Ausrüstung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag kann über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos schriftlich bei der für die Ausbildungsstätte örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die staatliche Anerkennung. Das Online-Verfahren wird im BayernPortal angezeigt, wenn Sie den Ort der Ausbildungsstätte auswählen (siehe „Online-Verfahren“).
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die personellen, baulichen und sachlichen Anforderungen sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Unterfranken
Fachlich freigegeben durch Regierung von Unterfranken am 30.05.2024