Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung

    Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter müssen von der Regierung staatlich anerkannt werden.

    Beschreibung

    Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen die theoretische Ausbildung und der Abschlusslehrgang zum Erwerb der Rettungssanitäter-Qualifikation nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweils zuständige Regierung.

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Regierung von Niederbayern

    Online-Dienst

    Antrag auf staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter

    ID: L100042_134716.-134062

    Beschreibung

    Sie können online einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 53 – Gesundheit (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gestütstraße 10

    84028 Landshut

    Postfachadresse

    Postfach

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/884414920636Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn die Anforderungen für die Erteilung erfüllt sind:

    • Personelle Anforderungen
      • Fachqualifikation der Ausbilder für die theoretische Ausbildung grundsätzlich mindestens Rettungssanitäter. Für Spezialthemen ist auch der Einsatz von Fachreferenten möglich
      • Fachliche Gesamtleitung soll mindestens einem Lehrrettungsassistenten oder Praxisanleiter für Notfallsanitäter obliegen
    • Bauliche Anforderungen
      • Lehrsaal in ausreichender Größe für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
      • Weiterer Raum in geeigneter Größe für praktische Übungen oder Gruppenarbeiten
      • Geeignete Einrichtung zur Einnahme bzw. Zubereitung von Mahlzeiten
    • Sachliche Anforderungen
      • Lehrbücher bzw. elektronische Lernmedien auf aktuellem Stand
      • Vollständige in einem Rettungswagen Typ Bayern vorhandene Ausrüstung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos schriftlich bei der für die Ausbildungsstätte örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die staatliche Anerkennung. Das Online-Verfahren wird im BayernPortal angezeigt, wenn Sie den Ort der Ausbildungsstätte auswählen (siehe „Online-Verfahren“).

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Monat

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 100 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die personellen, baulichen und sachlichen Anforderungen sind in geeigneter Weise nachzuweisen.

    Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Regierung von Niederbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Niederbayern am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English