Bergbau; Beantragung der Zulassung des Betriebsplans
Beschreibung
Betriebe, die bergrechtliche Bodenschätzen aufsuchen, gewinnen oder aufbereiten wollen, dürfen nur auf Grund von Plänen (Betriebsplänen) errichtet, geführt und eingestellt werden. Die Betriebspläne müssen vom Unternehmer aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen werden (vgl. § 51 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG)). Die abschließende Liste der bergrechtlichen Bodenschätze, für deren Aufsuchung und Gewinnung ein Betriebsplan benötigt wird, findet sich in § 3 Bundesberggesetz (BBergG).
Zur Errichtung und Führung eines Bergbaubetriebes benötigt der Unternehmer einen Hauptbetriebsplan, der in der Regel für einen zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum aufzustellen ist. Eine Unterbrechung des Betriebes für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren gilt als Führung des Betriebes. Eine längere Unterbrechung ist nur dann zulässig, wenn sie von der zuständigen Behörde genehmigt wird.
Neben dem Hauptbetriebsplan unterscheidet man noch den Rahmenbetriebsplan z. B. bei bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren, den Sonderbetriebsplan z. B. bei eigenständigen, abgeschlossenen Vorhaben und den Abschlussbetriebsplan bei Einstellung des Betriebes.
Die zuständige Behörde kann die Zulassung von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, soweit diese erforderlich ist, um die Erfüllung der in § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 13 und Absatz 2 Bundesberggesetz genannten Voraussetzungen zu sichern.
Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Oberfranken
Online-Dienst
Bergbau - Betriebsplanverfahren
Beschreibung
Bergbauunternehmen können die Zulassung eines Betriebsplans online beantragen.
Online erledigen
- Bergbau - Betriebsplanverfahren
Bergbauunternehmen können die Zulassung eines Betriebsplans online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8119168071116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-1397
Internet
erforderliche Unterlagen
- geologische und hydrogeologische Gutachten
- naturschutzfachliche Beiträge
- technische Beschreibungen
- Bürgschaftsurkunde
(Formblatt siehe unter "Formulare")
Voraussetzungen
Der Hauptbetriebsplan hat zu beinhalten:
- allgemeine Übersicht über den Betrieb und das geplante Vorhaben
- vollumfängliche Darstellung der Standortsituation
- Angaben zur Betriebsentwicklung
- technische Konzeption für die Aufsuchung und Gewinnung
- Beschreibung und Bewertung möglicher Einwirkungen auf die Umwelt und geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung derselben
- Maßnahmen zur Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche
- Verantwortliche Personen
Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die sich aus der Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans ergeben, muss eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheitsleistung hinterlegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle über die möglichen Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 01.10.2024
Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Oberfranken
Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberfranken am 02.12.2024