Bergbau; Beantragung der Zulassung des Betriebsplans

    Zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen, die dem Bundesberggesetz unterliegen, benötigt der Bergbauunternehmer einen vom zuständigen Bergamt zugelassenen Betriebsplan.

    Beschreibung

    Betriebe, die bergrechtliche Bodenschätzen aufsuchen, gewinnen oder aufbereiten wollen, dürfen nur auf Grund von Plänen (Betriebsplänen) errichtet, geführt und eingestellt werden. Die Betriebspläne müssen vom Unternehmer aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen werden (vgl. § 51 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG)). Die abschließende Liste der bergrechtlichen Bodenschätze, für deren Aufsuchung und Gewinnung ein Betriebsplan benötigt wird, findet sich in § 3 Bundesberggesetz (BBergG).

    Zur Errichtung und Führung eines Bergbaubetriebes benötigt der Unternehmer einen Hauptbetriebsplan, der in der Regel für einen zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum aufzustellen ist. Eine Unterbrechung des Betriebes für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren gilt als Führung des Betriebes. Eine längere Unterbrechung ist nur dann zulässig, wenn sie von der zuständigen Behörde genehmigt wird.

    Neben dem Hauptbetriebsplan unterscheidet man noch den Rahmenbetriebsplan z. B. bei bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren, den Sonderbetriebsplan z. B. bei eigenständigen, abgeschlossenen Vorhaben und den Abschlussbetriebsplan bei Einstellung des Betriebes.

    Die zuständige Behörde kann die Zulassung von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, soweit diese erforderlich ist, um die Erfüllung der in § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 13 und Absatz 2 Bundesberggesetz genannten Voraussetzungen zu sichern.

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Online-Dienst

    Bergbau - Betriebsplanverfahren

    ID: L100042_95125.-117384

    Beschreibung

    Bergbauunternehmen können die Zulassung eines Betriebsplans online beantragen.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern (Reg OB)

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    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bergamt@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/154301803680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • geologische und hydrogeologische Gutachten
    • naturschutzfachliche Beiträge
    • technische Beschreibungen
    • Bürgschaftsurkunde

      (Formblatt siehe unter "Formulare")

    Voraussetzungen

    Der Hauptbetriebsplan hat zu beinhalten:

    • allgemeine Übersicht über den Betrieb und das geplante Vorhaben
    • vollumfängliche Darstellung der Standortsituation
    • Angaben zur Betriebsentwicklung
    • technische Konzeption für die Aufsuchung und Gewinnung
    • Beschreibung und Bewertung möglicher Einwirkungen auf die Umwelt und geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung derselben
    • Maßnahmen zur Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche
    • Verantwortliche Personen

    Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die sich aus der Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans ergeben, muss eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheitsleistung hinterlegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle über die möglichen Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 01.10.2024

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 30.11.2023

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