Ballonunternehmen; Anzeige der gewerblichen Tätigkeit

    Anbieter von gewerblichen Ballonfahrten müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Betreiber, die gewerbliche Ballonfahrten, d. h. Ballonfahrten gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen anbieten, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung (Declaration) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.

    Durch Abgabe der Erklärung bestätigen die Betreiber, dass sie

    • über die Kapazität und die Mittel zur Wahrnehmung der mit dem Betrieb des Ballons verbundenen Verantwortlichkeiten verfügen und
    • die gesetzlichen Anforderungen des Teilabschnitts BAS und Teilabschnitts ADD des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 2018/395 erfüllen.

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Online-Dienst

    Gewerbliche Ballonfahrten - Erklärung

    ID: L100042_144148.-141859

    Beschreibung

    Sie können eine Erklärung für gewerbliche Ballonfahrten online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heßstr. 130

    80797 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2979

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.

    Kosten

    Es entstehen keine Kosten für die Entgegennahme der Erklärung. Es entstehen jedoch Folgekosten durch Aufsichtstätigkeiten der Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von der Behörde regelmäßig durch Aufsichtstätigkeiten überprüft.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 20.08.2024

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 22.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English