Erlaubnis zum Außenstart und zur Außenlandung ErteilungOnline erledigen

    Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis

    Für den Start von Freiballonen wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.

    Werden die Voraussetzungen erfüllt, gilt die Allgemeinverfügung als erteilt. In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis zu beantragen.

    Beschreibung

    Die Luftämter Nordbayern und Südbayern haben den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigen Flugplatzes sowie den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in einer Allgemeinverfügung geregelt. Werden die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt die Erlaubnis als erteilt.

    In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.

    Die Allgemeinverfügungen der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern und der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern finden Sie unter „Rechtsgrundlagen“.

    Online-Dienst

    Außenstarts Freiballone Erlaubnis - Antrag

    ID: L100042_144207.-141938

    Beschreibung

    Sie können die luftrechtliche Erlaubnis zur Durchführung von Außenstarts mit Freiballonen online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstr. 118

    90411 Nürnberg

    Postanschrift

    Flughafenstr. 118

    90411 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/181413191674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 52700-0

    Fax: +49 911 364446

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplan

      (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

    • Geländegutachten

      (bei Start von fünf oder mehr Ballonen)

    • Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)

      (bei Start von fünf oder mehr Ballonen)

    Voraussetzungen

    Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag

    Kosten

    30,00 bis 500,00 EUR

    Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English