Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis
Für den Start von Freiballonen wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, gilt die Allgemeinverfügung als erteilt. In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis zu beantragen.
Beschreibung
Die Luftämter Nordbayern und Südbayern haben den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigen Flugplatzes sowie den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in einer Allgemeinverfügung geregelt. Werden die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt die Erlaubnis als erteilt.
In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Die Allgemeinverfügungen der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern und der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern finden Sie unter „Rechtsgrundlagen“.
Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken
Online-Dienst
Außenstarts Freiballone Erlaubnis - Antrag
Beschreibung
Online erledigen
- Außenstarts Freiballone Erlaubnis - AntragSie können die luftrechtliche Erlaubnis zur Durchführung von Außenstarts mit Freiballonen online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Flughafenstr. 118
90411 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/181413191674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 52700-0
Fax: +49 911 364446
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
- Geländegutachten
(bei Start von fünf oder mehr Ballonen)
- Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)
(bei Start von fünf oder mehr Ballonen)
Voraussetzungen
Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 18 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Allgemeinverfügung der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern - zur Erteilung der Erlaubnis für den Auf stieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigten Flugplatzes und den Wieder aufstieg nach Zwischenlandungen in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Ober-, Mittel- und Unterfranken
- Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - zur Erteilung der Erlaubnis für den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigten Flugplatzes und den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben
Rechtsbehelf
Fristen
10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag
Kosten
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 30.10.2024
Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken
Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 24.11.2023