Luftfahrzeuge von Ausbildungseinrichtungen; Anmeldung und Abmeldung

    Zugelassene Ausbildungseinrichtungen müssen der zuständigen Behörde ein Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge vorlegen. Bei Aufnahme von weiteren Luftfahrzeugen in die Ausbildungsflotte ist dem Luftamt gegenüber eine entsprechende Erklärung abzugeben.

    Beschreibung

    Wenn eine zugelassene Ausbildungseinrichtung (ATO) "neue" oder zusätzliche Luftfahrzeuge im Rahmen der Ausbildung einsetzen möchte, sind diese der zuständigen Behörde gegenüber näher zu bezeichnen. Sie werden in das Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge (Anlage 3 zum ATO-Zeugnis) aufgenommen.

    Die notwendigen Angaben und im Falle der Anmeldung vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus dem Formblatt unter "Formulare".

    Wenn ein Luftfahrzeug nicht mehr im Rahmen der Ausbildung eingesetzt wird, muss es abgemeldet werden. Es wird dann aus der Anlage 3 zum ATO-Zeugnis gelöscht.

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Online-Dienst

    Änderung des Lehrkörper- und des Luftfahrzeugflottenverzeichnisses der ATO / DTO

    ID: L100042_144208.-141939

    Beschreibung

    Sie können eine Anzeige für das Bestandsverzeichnis der ATO/DTO gemäß ORA.ATO oder Teil DTO der VO (EU) 1178/2011 online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstr. 118

    90411 Nürnberg

    Postanschrift

    Flughafenstr. 118

    90411 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/181413191674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 52700-0

    Fax: +49 911 364446

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular unter "Formulare".

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen bei dem zuständigen Luftamt einzureichen.

    Kosten

    100,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    "Neue" Luftfahrzeuge dürfen erst dann zur Ausbildung verwendet werden, wenn das Luftamt diese in die Anlage 3 zum ATO-Zeugnis aufgenommen hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 30.10.2024

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English