Luftfahrzeuge von Ausbildungseinrichtungen; Anmeldung und Abmeldung
Beschreibung
Wenn eine zugelassene Ausbildungseinrichtung (ATO) "neue" oder zusätzliche Luftfahrzeuge im Rahmen der Ausbildung einsetzen möchte, sind diese der zuständigen Behörde gegenüber näher zu bezeichnen. Sie werden in das Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge (Anlage 3 zum ATO-Zeugnis) aufgenommen.
Die notwendigen Angaben und im Falle der Anmeldung vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus dem Formblatt unter "Formulare".
Wenn ein Luftfahrzeug nicht mehr im Rahmen der Ausbildung eingesetzt wird, muss es abgemeldet werden. Es wird dann aus der Anlage 3 zum ATO-Zeugnis gelöscht.
Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken
Online-Dienst
Änderung des Lehrkörper- und des Luftfahrzeugflottenverzeichnisses der ATO / DTO
Beschreibung
Online erledigen
- Änderung des Lehrkörper- und des Luftfahrzeugflottenverzeichnisses der ATO / DTOSie können eine Anzeige für das Bestandsverzeichnis der ATO/DTO gemäß ORA.ATO oder Teil DTO der VO (EU) 1178/2011 online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Flughafenstr. 118
90411 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/181413191674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 52700-0
Fax: +49 911 364446
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular unter "Formulare".
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 30.10.2024
Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken
Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 28.11.2024