Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis

    Für den Betrieb von unbemannten Freiballonen ("Wetterballon") ist eine Erlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.

    Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:

    • technische Daten des Ballons
    • Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
    • Anzahl der Nutzlastpakete
    • Auflassort (Koordinaten-Angabe)
    • Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Online-Dienst

    Unbemannter Freiballon - Betrieb

    ID: L100042_148421.-145709

    Beschreibung

    Sie können die Erlaubnis für den Betrieb von unbemannten Freiballonen online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstr. 118

    90411 Nürnberg

    Postanschrift

    Flughafenstr. 118

    90411 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/181413191674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 52700-0

    Fax: +49 911 364446

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes

    Voraussetzungen

    Ein unbemannter Freiballon darf nur dann betrieben werden, wenn beim Auftreffen des Ballons oder eines Teils davon, einschließlich der Nutzlast, auf die Erdoberfläche Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    ca. 1 Woche vor Starttermin

    Kosten

    30,00 bis 500,00 EUR

    Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unbemannte Freiballone lassen sich je nach Gewicht und Nutzlast in verschiedene Klassen unterteilen (leicht, mittelschwer und schwer). Abhängig von Gesamtmasse und Aufstiegsort des Freiballons kann neben der Beantragung der Erlaubnis die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 20.08.2024

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English