rechtsfähige Stiftung Prüfung

    Stiftung; Informationen zur Rechtsaufsicht

    Zu ihrem Schutz unterstehen Stiftungen, die öffentliche Zwecke verfolgen, mit Ausnahme der staatlich verwalteten Stiftungen, der Rechtsaufsicht des Staates (Stiftungsaufsicht). Stiftungsbehörden sind die Regierungen.

    Beschreibung

    Als Stiftungsbehörde sind die Regierungen für rechtsfähige Stiftungen, die nach ihrer Satzung ihren Sitz in Bayern haben, zuständig. Ausgenommen sind kirchliche und per Gesetz errichtete Stiftungen. Bei kommunalen Stiftungen, die ausschließlich von den jeweiligen kommunalen Organen verwaltet und vertreten werden, tritt an die Stelle der Stiftungsbehörde die Rechtsaufsichtsbehörde der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft (Landratsamt bei kreisangehörigen Gemeinden, Regierung bei kreisfreien Gemeinden oder Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).

    Bei der Stiftungsaufsicht stehen insbesondere die Einhaltung des Stifterwillens, die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie der Erhalt des Grundstockvermögens im Vordergrund. Dies wird regelmäßig im Rahmen der Rechnungsprüfung überwacht.

    Die Stiftungen sind zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres sind ein Rechnungsabschluss und eine Vermögensübersicht (Jahresrechnung) zu erstellen und mit einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks der Stiftungsbehörde vorzulegen. Die Stiftungsbehörde prüft die Jahresrechnung (außer wenn die Jahresrechnung durch verwaltungseigene Stellen der staatlichen Rechnungsprüfung, einen Prüfungsverband, einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer geprüft wurde).

    Außerdem sollen die Stiftungsbehörden die Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten, fördern und schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Stiftungsorgane stärken.

    Die Beratungs- und Überwachungstätigkeit umfasst ausschließlich stiftungsrechtliche Belange. Falls weitergehende fachliche Beratung – etwa in steuer-, erb- oder wirtschaftsrechtlichen Fragen – erforderlich wird, wenden Sie sich bitte je nachdem an das zuständige Finanzamt, einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Notar.

    Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Regierung der Oberpfalz

    Online-Dienst

    Rechnungsprüfung von Stiftungen

    ID: L100042_103314.-120571

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit online den Rechnungsabschluss und die Vermögensübersicht (Jahresrechnung), den Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie weitere Unterlagen zu übermitteln.

    Online erledigen

    • Rechnungsprüfung von Stiftungen
      Sie haben die Möglichkeit online den Rechnungsabschluss und die Vermögensübersicht (Jahresrechnung), den Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie weitere Unterlagen zu übermitteln.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Bereich 1 - Sicherheit, Kommunales, Soziales (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: allgemeine.verwaltung@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9551952736101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1199

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für bestimmte, nur in Ausnahmefällen anzuwendende Aufsichtsmaßnahmen sowie die Rechnungsprüfung fallen Kosten entsprechend dem jeweiligen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit an. Im Übrigen ist die Tätigkeit der Stiftungsaufsicht für Stiftungen, die überwiegend öffentliche Zwecke verfolgen, kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.07.2024

    Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Regierung der Oberpfalz

    Fachlich freigegeben durch Regierung der Oberpfalz am 03.01.2024

    Stichwörter

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