Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal ErteilungOnline erledigen

    Flugschule; Vorlage des Ausbildungsberichts

    Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.

    Beschreibung

    Der Ausbildungsbericht einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) muss folgendes enthalten:

    • Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
    • Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
    • Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
    • Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
    • Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
    • besondere Vorkommnisse

    Online-Dienst

    Ausbildungsbericht ATO/DTO

    ID: L100042_83593.-106800

    Beschreibung

    Zugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO / DTO) können den Ausbildungsbericht online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heßstr. 130

    80797 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2979

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English