Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal Erteilung
Flugschule; Vorlage des Ausbildungsberichts
Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.
Beschreibung
Der Ausbildungsbericht einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) muss folgendes enthalten:
- Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
- Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
- Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
- Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
- Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
- besondere Vorkommnisse
Online-Dienst
Ausbildungsbericht ATO/DTO
Beschreibung
Zugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO / DTO) können den Ausbildungsbericht online übermitteln.
Online erledigen
- Ausbildungsbericht ATO/DTOZugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO / DTO) können den Ausbildungsbericht online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Flughafenstr. 118
90411 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/181413191674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 52700-0
Fax: +49 911 364446
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.
Fristen
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.07.2024