Ökoflächenkataster; Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen

    Das Ökoflächenkataster (ÖFK) ist eine Datenbank zur Verwaltung ökologisch bedeutsamer Flächen, die in keinem anderen Verzeichnis geführt werden. Dazu gehören auch Ökokonto-Flächen. Das Kataster unterstützt die Naturschutzbehörden beim Vollzug der Eingriffsregelung.

    Beschreibung

    Das bayerische Ökoflächenkataster wird beim Bayerischen Landesamt für Umwelt geführt und laufend fortgeschrieben. Es beinhaltet:

    • Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der naturschutzrechtlichen und der baurechtlichen Eingriffsregelung
    • zu Naturschutzzwecken angekaufte, gepachtete oder dinglich gesicherte Grundstücke
    • Sonstige Flächen (vor allem Landschaftspflegeflächen aus Verfahren der Ländlichen Entwicklung)
    • Ökokonten nach BNatSchG und BauGB.

    Die Flächen des Ökoflächenkatasters dienen unter anderem als wertvolle Bausteine in ökologischen Verbundprojekten.

    Die Meldungen an das Ökoflächenkataster erfolgen flurstücksbezogen.

    Online-Dienst

    Bayerisches Ökoflächenkataster - Elektronischer Meldebogen für Ausgleichs- und Ersatzflächen

    ID: L100042_17662

    Beschreibung

    Die Meldungen von Ausgleichs- und Ersatzflächen an das bayerische Ökoflächenkataster muss elektronisch erfolgen. Es ist keine Anmeldung erforderlich.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Ulrich-Str. 160

    86179 Augsburg

    Postanschrift

    86177 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07220655338Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07220655338Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 9071-0

    Fax: +49 821 9071-5556

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen

    Die Genehmigungsbehörden (z. B. Regierungen, Landratsämter, Gemeinden, Ämter für ländliche Entwicklung, Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Bergämter, Eisenbahnbundesamt) übermitteln die im Rahmen einer Eingriffsplanung festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzflächen an das Landesamt für Umwelt.

    Die Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen erfolgt über den elektronischen Meldebogen. Der Meldebogen enthält alle wichtigen Angaben zu Ausgleichs- und Ersatzflächen, die für die Übernahme in das Ökoflächenkataster benötigt werden.

    Wenn eine Ausgleichs- und Ersatzfläche von einem schon ans Ökoflächenkataster gemeldeten Ökokonto abgebucht werden soll, ist der unter "Formulare" verlinkte Meldebogen zu verwenden.

    Bis zur Fertigstellung der Neuprogrammierung des Ökoflächenkatasters können Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen auf wechselnden Flächen mit unter "Formulare" verlinkte Meldebogen an das Ökoflächenkataster gemeldet werden.

    Der herkömmliche Meldebogen kann per E-Mail ( oekoflaechenkataster@lfu.bayern.de) an das Landesamt für Umwelt gesendet werden.

    Fristen

    Ausgleichs- und Ersatzflächen und -maßnahmen sind durch die Genehmigungsbehörden unmittelbar nach Bescheidserlass an das Ökoflächenkataster zu melden. Das gilt auch für Ausgleichs- und Ersatzflächen, die von Ökokonten abgebucht werden müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 16.05.2024

    Stichwörter

    Kompensationsverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English